Zwei Investoren wollen Windräder in dem ausgewiesenen Vorranggebiet zwischen Meßkirch und Leibertingen bauen. Doch die Planungen passen nicht übereinander. Denn im Meßkircher Bereich dieses Gebiets könnten zwei von sieben Anlagen nicht gebaut werden, da diese zu nahe an Windrädern im Leibertinger Areal stehen würden. Meßkirchs Bürgermeister Arne Zwick sagte auf Anfrage des SÜDKURIER, dass beide Investoren wegen des möglichen Konfliktpotenzials bereits im Gespräch seien. Wie eine Lösung aussehen könnte, sei zurzeit allerdings noch völlig offen. Mit ersten Bauarbeiten sei wohl ab 2026 zu rechnen, so Zwick.
Grundsätzlich könne der Investor seine Planung umsetzen, der seine Bauanträge als Erster vollständig eingereicht hat. Über den aktuellen Stand der beiden Genehmigungsverfahren hofft Arne Zwick, bis zur Sitzung des Meßkircher Gemeinderats am Dienstag, 23. Januar, mehr Klarheit zu haben. Erst wenn die nötigen Unterlagen für die Windräder nach Ansicht des zuständigen Landratsamts in Sigmaringen vollständig sind, könne darüber entschieden werden, so Zwick.
Auf der Leibertinger Gemarkung des Vorranggebiets, das nahe an Rohrdorf liegt, wollen die Zeag Energie AG aus Heilbronn und das Unternehmen Uhl Windkraft aus Ellwangen vier Windräder bauen – zwei auf Flächen der Gemeinde, eines auf einem privaten Areal und eines schließlich auf einer Fläche, die dem Fürstenhaus gehört. Nach den Angaben von Leibertingens Bürgermeister Stephan Frickinger waren die Anträge für diese Anlagen bereits im November vergangenen Jahres beim Landratsamt eingereicht worden. Noch rechtzeitig vor dem Stichtag Ende des vergangenen Jahres habe das Unternehmen Reg.En GmbH beim Landratsamt die Anträge für sieben Windräder auf Meßkircher Gemarkung eingereicht, sagte Zwick in einem Gespräch mit dem SÜDKURIER.
Mindestens zwei der von Reg.En geplanten Anlagen könnten nicht gebaut werden, wenn die Anträge auf Leibertinger Gemarkung als Erstes genehmigt würden, da unter anderem die nötigen Abstände dann nicht eingehalten würden. Nach Ansicht von Meßkirchs Bürgermeister sei das Vorranggebiet groß genug, um alle geplanten Windräder darauf unterzubringen. Gegenüber dem SÜDKURIER wies er nochmals auf den Ursprungsgedanken hin, der der Ausweisung dieses Vorranggebiets im Flächennutzungsplan zugrunde lag. Es sei darum gegangen, angesichts möglicher Proteste Windräder in diesem Gebiet zu konzentrieren. „Dann stören sie nur an einer Stelle“, so Zwick.
Die Meßkircher Stadtverwaltung sieht die Planungen für das Leibertinger Areal kritisch: „Festzustellen ist, dass die Planungen auf dem Gebiet der Stadt Meßkirch beeinträchtigt werden. Insbesondere dadurch, dass die vorgelegte Planung dazu führt, dass für städtische Flächen angrenzend auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Meßkirch nicht mehr die Möglichkeit besteht, die optimale Zahl an Windkraftanlagen zu planen und umzusetzen. Dies hat in der Folge auch konkrete negative Auswirkung auf die mögliche Pacht“, heißt es in den Unterlagen des Meßkircher Gemeinderats für die Sitzung am kommenden Dienstag.
Bis dahin soll dem Gremium auch ein detaillierter Vorschlag zur Stellungnahme vorliegen, den ein Fachanwaltsbüro für die Stadt ausarbeitet. Reg.En wollte ursprünglich auch Windräder auf dem Leibertinger Teil des Vorranggebiets bauen. Doch im Jahr 2020 beschloss der dortige Gemeinderat, den bestehenden Nutzungsvertrag mit der Reg.En GmbH zu kündigen.