Seit einer Woche werden vor dem Amtsgericht Donaueschingen wieder Verhandlungen geführt. Bei der Einhaltung der Corona-Regeln, die den Verfahrensbeteiligten in einem Infoschreiben mitgeteilt worden waren, gebe keine Beanstandungen, sagte Direktorin Birgit Reerink nach den ersten zivilrechtlichen Verfahren.
Sitzungsleiter entscheidet
Im Gebäude wird ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen – mit einer funktionsbezogenen Ausnahmen. In Verhandlungen obliegt es dem Sitzungsleiter, den Schutz zu verbieten oder anzuordnen. „Wir möchten die Mimik der Beteiligten sehen“, erklärt Reerink. Der Gesichtsausdruck von Prozessbeteiligten spiele eine große Rolle, wenn es um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit geht. Ein vielleicht nicht unumstrittener Ansatz: Bei Hochrisiko-Patienten, die Maske tragen müssen, könne eine Einzelfall-Abwägung kommen.
Plexiglaswände fehlen noch
Um genügend Abstand einhalten zu können, wird gegenwärtig ausschließlich im Großen Sitzungssaal verhandelt. Komme die zweite Lockerungswelle, könne auch wieder in den beiden kleinen Sitzungssälen verhandelt werden. „Die sind auch schon vorbereitet, es fehlen noch die stabilen Plexiglaswände. Die Beschränkung auf einen Gerichtssaal reduziert die Gesamtzahl der Sitzungstage, die von den drei Amtsrichtern geleistet werden, von sechs auf fünf.
Eilige Fällen haben Vorrang
Nachdem der Gerichtsbetrieb angelaufen ist, haben zunächst Verfahren Vorrang, bei denen eine Entscheidung fallen muss. Zu den eiligen Fällen zählt Reerink Entscheidungen aus dem Strafrecht wie beispielsweise die Führerschein-Beschlagnahme oder Verstöße gegen Bewährungsauflagen. Im Familienrecht etwa erlauben Entscheidungen über Kindsbetreuung oder Kindsunterhalt keinen Verzug.
Rechtspfleger führten Verfahren
Sechs Wochen ruhte der Betrieb im Amtsgericht – mit Ausnahmen. Nach einer Güterabwägung können immer wieder Termine als unaufschiebbar angesehen werden. Gefordert waren in den Verfahren seit 17. März ausschließlich die Rechtspfleger, nicht die Richter. Oft ging es dabei um Erbausschlagungen mit Fristen, an die sich das Gericht halten muss.