Ansgar Taschinski

Mit einer silbernen Plastikpistole in der Hand hatte der Angeklagte am 4. August des vergangenen Jahres das Edeka-Center an der Hagelrainstraße in Donaueschingen überfallen, eine Mitarbeiterin mit einem Kabelbinder gefesselt und über 17.000 Euro erbeutet. Zudem zerschlug er einen Tag später die Scheiben von drei Autos und entwendete ebenfalls diverse Wertgegenstände. Knapp sechs Wochen später überfiel er dann mit derselben Spielzeugwaffe das Schreibwarengeschäft Morath, wobei der 86 Jahre alte Inhaber leicht verletzt wurde. Kurz darauf wurde er verhaftet, nachdem der Inhaber sein Nummernschild hatte notieren können.

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Während des Prozesses am Mittwoch vor dem Landesgericht Konstanz bestritt der 39-jährige Angeklagte die Taten nicht und zeigte Reue. Aufgrund einer Drogenabhängigkeit, die er vor seiner Frau und den beiden minderjährigen Kindern verheimlicht habe, habe er Geld gebraucht, erklärte er. So habe er zu dieser Zeit etwa jeweils ein bis zwei Gramm Heroin und Kokain pro Tag konsumiert und den Drogenkonsum allein mit seiner Arbeit als Koch nicht bezahlen können. Dem Angeklagten fiel es dabei sichtlich schwer, über seine Drogenabhängigkeit zu sprechen.

Angeklagter entschuldigt sich

Welche seelischen Folgen die Tat hinterließ, berichtete die von ihm überfallene und gefesselte Mitarbeiterin des Supermarkts. „Ich konnte danach nicht mehr aus dem Haus“, berichtete sie mit teils zitternder Stimme. Jeder Schritt vor die Tür sei monatelang ein Kampf gewesen. Mittlerweile arbeite sie wieder im Edeka-Center, allerdings in einer anderen Position. Er wolle sich aufrichtig entschuldigen und habe ihr nichts Böses gewollt, sagte der Angeklagte an die Zeugin gewandt.

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Auch beim Inhaber der Schreibwarengeschäfts entschuldigte er sich. Dieser hatte beim Überfall Prellungen und eine Schürfwunde davongetragen, wobei unklar blieb, inwiefern diese direkt durch den Angeklagten verursacht wurden.

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Der zuständige Sachverständige attestierte dem Angeklagten ein Abhängigkeitssyndrom von Heroin und Kokain. Aufgrund von Belastungen und Stress bei der Arbeit und in der Familie sowie einer vorherigen Suchterfahrung als junger Erwachsener sei der Drogenkonsum und die damit verbundene Abhängigkeit begünstigt worden. So empfahl er die Unterbringung in einer Entzugsanstalt und bescheinigte dem Angeklagten eine hinreichende Erfolgsaussicht der Therapie.

Die Richter folgten in ihrem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilten den Angeklagten unter anderem aufgrund schwerer räuberischer Erpressung, schwerem Raub und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordneten eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem wurde dem Angeklagte eine Geldstrafe auferlegt. Die Richter hielten dem 39-jährigen seine geständigen Aussagen und seine aufrichtigen Entschuldigungen zugute.

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Auch wenn der Angeklagte kein schlechter Mensch sei, müsse man sich insbesondere die Folgen der Tat für die Mitarbeiterin des Edeka-Centers bewusst machen, so der Vorsitzende Richter. Selten seien die Folgen einer solchen Tat so vor Gericht zutage getreten. Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte noch einmal erklärt, dass ihm die Tat wahnsinnig leid tue. Zudem habe er damit seiner Familie viele Probleme und Stress bereitet, sagte er und fügte hinzu: „Meine Kinder werden mir das nicht verzeihen.“