Der Bawü-Check zum Thema Innere Sicherheit brachte es ans Licht: Zu den größten Ängsten, die sich Bürger in Baden-Württemberg in punkto Sicherheit machen, gehört die Angst, Opfer von Internetkriminalität zu werden. 40 Prozent der Befragten einer vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten Umfrage, die einen repräsentativen Querschnitt der Bürger im Land ab 18 Jahren gibt haben die Sorge, dass sie am Telefon oder übers Internet Betrügern auf den Leim gehen und um ihr Geld betrogen werden. Damit steht diese Angst an dritter Stelle gleich nach der Angst vor Einbruchs- und Körperverletzungsdelikten.

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Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis versuchen die Täter immer wieder, Menschen am Telefon übers Ohr zu hauen. Die Maschen wechseln dabei ständig. Mit dem Enkeltrick oder dem Trick mit dem falschen Polizeibeamten haben die Täter häufig ebenso Erfolg wie mit so genannten „Schockanrufen“, einer besonders perfiden Art. Dabei wird der Angerufene am Telefon überrumpelt und zur Herausgabe großer Summen Bargeld aufgefordert, weil beispielsweise ein nahestehendes Familienmitglied einen Verkehrsunfall verursacht hat und nun die Kaution aufbringen müsse, um der betroffenen Person Gefängnis zu ersparen.

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Durch viel Aufklärungsarbeit der Polizei sind viele Menschen mittlerweile sensibilisiert. „Trotzdem kommt es in Einzelfällen immer noch zu den Taten, durch den Druck, den diese Anrufer aufbauen“, erklärt Jörg-Dieter Kluge, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Konstanz. Er erläutert, welche mafiösen Strukturen dahinter stecken. „Diese Gruppen haben eine organisierte Kriminalitätsstruktur. Die Callcenter sitzen häufig in Osteuropa oder in der Türkei und stellen den Erstkontakt her. Sobald sie jemanden am Haken haben, geben sie den Kontakt an ihre Leute vor Ort weiter.“ Die Angerufenen werden dann so lange am Telefon gehalten und der Druck weiter erhöht, damit diese keine Möglichkeit haben, nachzudenken.

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Einer, der immer wieder solche Anrufe bekommt, ist Hans-Georg Reinsch aus VS-Villingen, der sich vor einigen Wochen an den SÜDKURIER gewandt hat, um andere Menschen zu warnen, dass sie nicht auf den Telefonbetrug herein fallen. Er selbst wurde von einer angeblichen Microsoft-Mitarbeiterin kontaktiert, die Zugriff auf seinen Computer haben wollte, um persönliche Daten und Passwörter auszuspionieren. Er selbst durschaute den Schwindel sofort und warnt andere Menschen davor, am Telefon zu leichtfertig das Wort „Ja“ zu sagen. „Weil solch ein Ja aus dem Gespräch herausgeschnitten und als Bestätigung für einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag verwendet werden kann.“ Hier zu beweisen, dass man das Wort nicht in diesem Zusammenhang gesagt habe, sei schwierig. Reinsch kritisiert in dem Zusammenhang die Gesetzeslage, und wünscht sich von der Politik, das Gesetz so zu ändern, das die Verbraucher hier besser geschützt werden: „Der Teilnehmer hat hier kaum Chancen, sich gegen solche Betrüger zu wehren. Da nützt auch die Eigenverantwortung nichts.“

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Laut dem CDU-Bundestagsabgeordnetem Thorsten Frei befasst sich die Politik genau damit: „In Corona-Zeiten verbringen wir alle wesentlich mehr Zeit im Netz. Das gilt leider auch für die Aktivitäten von Kriminellen. Umso wichtiger ist es, dass wir sicherstellen, dass wir alle im Netz genauso gut geschützt sind wie in der realen Welt. Das ist heute ein unabdingbarer Bestandteil des staatlichen Sicherheitsversprechens.“ Das IT-Sicherheitsgesetz würde neben der Sicherheit in der kritischen Infrastruktur auch den Verbraucherschutz stärken. Dadurch würde die Grundlage für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt, das die IT-Sicherheitsfunktionen insbesondere von Produkten im Verbrauchersegment erstmals für Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nachvollziehbar mache. Frei hält es „für zwingend, dass das Computerstrafrecht modernisiert wird. Diese Regelungen, die zum Teil aus dem Jahr 2006 stammen, können nicht einmal ansatzweise die persönlichen und wirtschaftlichen Schäden angemessen abbilden, die Hacker heutzutage anrichten. Daneben brauchen wir einen Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs, damit das Verschaffen unbefugten Zutritts zu Rechnern unter Strafe gestellt wird.“

Frei kündigte an, dass speziell zur Telefonwerbung in den kommenden Wochen der Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge behandelt werde: „Hier werden wir speziell ein Auge darauf haben, dass missbräuchliche Praktiken von Telefonwerbung bei Energie- und Telekommunikationsverträgen künftig besser eingedämmt und schwarzen Schafen im Markt hier Einhalt geboten werden kann.“ Hierfür soll es in diesen Branchen künftig erforderlich sein, dass der Verbraucher sich vorher schriftlich mit der Telefonwerbung einverstanden erklärt, so der Abgeordnete.