Die Firma Eberhardt und die Stadt Rottweil haben die Voraussetzungen für den Bau der Fußgänger-Hängebrücke Neckarline in Rottweil geschaffen. Nach der Unterzeichnung mehrerer Verträge liegen der Stadt nun alle Planunterlagen vor, sodass jetzt das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden kann.

„Die Planung für die Hängebrücke ist abgeschlossen, die Finanzierung steht und wichtige Bauteile sind bereits bestellt“, betont Bauherr Günter Eberhardt. Auch seitens der Stadt Rottweil ist man zuversichtlich: „Das für unsere Stadt so wichtige Projekt biegt auf die Zielgerade ein“, unterstreicht OB Christian Ruf.

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Der Baubeginn ist im ersten Quartal 2025 geplant.

„Uns war wichtig, dass die Brücke bereits vor der Landesgartenschau 2028 fertig sein wird, um bereits vorher ein weiteres Zugpferd für die touristische Entwicklung der Stadt ins Rennen zu schicken. 2028 können die Besucher dann neben der Landesgartenschau auch die Hängebrücke, die historische Innenstadt und die Aussicht vom Testturm genießen“, ergänzt Bürgermeisterin Ines Gaehn.

Die Bürger stehen hinter dem Projekt

Beim Bürgerentscheid über die Hängebrücke hatten sich etwa 72 Prozent der Bürger für den Bau der Hängebrücke ausgesprochen. Die Stadt Rottweil hatte in der Folge ein Bebauungsplanverfahren gestartet. Ergänzend sind verschiedene vertragliche Regelungen notwendig, um die Brücke rechtlich abzusichern.

Die Neckarline verbindet künftig die historische Innenstadt von Rottweil mit dem Testturm auf der gegenüberliegenden Seite des Neckartals.
Die Neckarline verbindet künftig die historische Innenstadt von Rottweil mit dem Testturm auf der gegenüberliegenden Seite des Neckartals. | Bild: Grafik: Firma Eberhardt

Zum Vertragswerk gehört zum einen ein städtebaulicher Vertrag, der insbesondere die Gestaltung der Brücke im Sinne der Stadt regelt. Außerdem gewährt die Stadt Rottweil dem Bauherrn Wegerechte über städtische Grundstücke, über die die Hängebrücke verläuft, sowie über Grundstücke auf beiden Seiten der Brücke.

Alle Voraussetzungen sind jetzt erfüllt

Ein weiterer Bestandteil ist ein Kaufvertrag zum Bau eines Parkplatzes im Industriegebiet Berner Feld für die Besucher der Hängebrücke. Nachdem die vertraglichen Grundlagen vorliegen, kann nun auch das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt werden, das für die Baugenehmigung die planungsrechtliche Grundlage bildet.

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