Es ging jetzt bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen nicht nur um den Einbruch in eine Wohnung im nördlichen Schwarzwald-Baar-Kreis. Beleidigung und Körperverletzung kamen noch zur Anklage hinzu, der sich ein 40-Jähriger stellen musste.
Konkret ging es um diese Punkte: Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im November 2024 in eine Wohnung eingebrochen zu sein und dort eine Playstation, einen Fernseher und eine Magenta-Box entwendet zu haben.
Wüste Drohungen gegen Wohnungsbesitzer
Als ihn der Wohnungsbesitzer beim Verlassen des Hauses gestellt und die Polizei gerufen habe, habe sich der Angeklagte massiv gewehrt und dem Geschädigten gedroht, ihn „töten und aufessen“ zu wollen. Auch gegen die eintreffenden Beamten habe der Beschuldigte massive körperliche Gewalt eingesetzt.
Und im Februar 2025 habe der Beschuldigte an der Wohnung einer ihm bekannten Familie geklingelt und das Ehepaar mit den Worten „Ich töte Euch, zerstückle Euren fünfjährigen Sohn und esse ihn“ bedroht.
Wiederholte Aggressionen gegen Ehepaar mit Kind
Einen Monat später sei der Angeklagte dem Ehepaar in einem Supermarkt begegnet und habe dieses erneut lautstark bedroht.
Bereits im August 2024 sei von diesem Ehepaar eine Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen den Angeklagten gestellt worden. Als der 40-Jährige dies erfuhr, sei er wieder zur Wohnung der geschädigten Familie gefahren und habe den Ehemann massiv gewürgt.
Das geschädigte Ehepaar wollte aber in der Verhandlung nicht mehr aussagen; es befindet sich derzeit ohnehin im Ausland.
Zudem habe der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand am Bahnhof St. Georgen Passanten belästigt, was zu einer weiteren Festnahme durch die Polizei geführt habe, gegen die sich der Angeklagte erneut verbal und körperlich massiv wehrte.
Angeklagter berichtet von großen Problemen
Der Angeklagte, der sich mittlerweile in Haft befindet und mehrfach vorbestraft ist, gab an, dass er große Drogen-, Alkohol- und Gewaltprobleme habe und aus diesem Grund immer wieder Ärger mit dem Gesetz bekomme. Den Wohnungseinbruchsdiebstahl räumte er ein.
Der sachverständige Psychiater, der den Angeklagten bereits 2021 betreut hat, erklärte, dass der Beschuldigte sich schon vor zehn Jahren in Tübingen in einer Suchtmitteltherapie wegen THC-Missbrauchs befand – also der psychoaktiven Substanz von Cannabis. Er habe damals noch keinerlei Krankheitsbewusstsein besessen. Auch sei der 40-Jährige stark alkoholabhängig, was er sich mittlerweile eingestehen könne.
Stationäre Therapie unerlässlich
An all die ihm zur Last gelegten Taten könne sich der Angeklagte nicht erinnern. Eine sexuelle Belästigung begangen zu haben, halte er jedoch für unmöglich.
Der Sachverständige bescheinigte dem Beschuldigten neben seiner Alkohol- und THC-Abhängigkeit außerdem eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen Elementen, die phasenweise zu einer Missachtung gesellschaftlicher Normen und zu gesteigerter Gewaltbereitschaft führe. Eine weiterführende, stationäre Therapie sei unerlässlich.
Zunächst bei Familie aufgenommen
Die Frau, die dem Angeklagten sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte, berichtete dann von Nachstellungen des Beschuldigten, die ihre Familie in Angst und Schrecken versetzt habe.
Der 40-Jährige habe zeitweise bei der befreundeten Familie gelebt, um ihm eine Chance zu geben, sein Leben in den Griff zu bekommen. Als es durch sein Verhalten zu Problemen mit dem Vermieter und den Nachbarn gekommen sei, habe die Familie den Beschuldigten schließlich vor die Türe gesetzt. Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Geschädigten.
Viele Vorstrafen
Danach wurden die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten verlesen, der dem Gericht seit über 20 Jahren durch insgesamt 31 Straffälle einschlägig bekannt ist.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die möglicherweise in einer therapeutischen Einrichtung abgesessen werden könnte.
Die Verteidigung setzte den Fokus auf die Krankheitseinsicht des Angeklagten und eine gesundheitsbedingte Haftempfindlichkeit ihres Mandanten. Sie beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, mit besonderem Augenmerk darauf, dass alle Taten unter massivem Betäubungsmitteleinfluss begangen wurden.
Richter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten.