Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV) ist auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet Sommerberg an der Bundesstraße zwischen St. Georgen und Peterzell geplant. Der Technische Ausschuss des Gemeinderates befasste sich jetzt mit der sogenannten Agri-PV-Anlage. Im Projekt lauert ein Knackpunkt.

Aus Richtung St. Georgen kommend wäre die geplante Agri-PV-Anlage nicht so massiv sichtbar. Aus Richtung Peterzell kommend wären die ...
Aus Richtung St. Georgen kommend wäre die geplante Agri-PV-Anlage nicht so massiv sichtbar. Aus Richtung Peterzell kommend wären die 2350 Solarmodule jedoch unübersehbar. | Bild: Sprich, Roland

In den vergangenen Jahren hat die Stadt St. Georgen die Voraussetzungen geschaffen und Standorte ausgewiesen, auf denen beispielsweise Windkraftanlagen und auch Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden können. „Jetzt kommen die ersten Anfragen“, so Bürgermeister Michael Rieger.

Ein Megawatt Leistung

Bauamtsleiter Alexander Tröndle setzte das Gremium über die geplante Anlage in Kenntnis. Demnach soll auf einer Fläche von knapp unter dem zulässigen Grundflächenbereich eine 25.000 Quadratmeter große Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von einem Megawatt errichtet werden.

Blick von der Bundesstraße auf die Wiese, wo die Anlage entstehen soll. Die Ausrichtung der Module wäre in Richtung Peterzell und Villingen.
Blick von der Bundesstraße auf die Wiese, wo die Anlage entstehen soll. Die Ausrichtung der Module wäre in Richtung Peterzell und Villingen. | Bild: Sprich, Roland

Die 2350 Solarmodule, die in insgesamt 31 Reihen mit jeweils acht Metern Abstand zueinander aufgestellt werden, um die Bewirtschaftung zwischen den Reihen weiter zu ermöglichen, sollen dabei senkrecht aufgeständert werden, mit einer Ost-West-Richtung der Module, ohne Neigung.

Wie Tröndle erläuterte, seien bei den Planungen die vorhandenen Biotopflächen intelligent ausgespart worden. Zudem sei eine landschaftliche Vorbelastung durch die nahe Bundesstraße, eine Hochspannungsleitung sowie der Blick auf ein Entsorgungsunternehmen gegeben.

Spannende Abstands-Fragen

Ungeklärt ist derzeit noch die Frage der Erschließung über bestehende Wege. Hier müsse eine Einigung mit den jeweiligen Grundstücksbesitzern getroffen werden. Ebenfalls noch offen ist die Frage des räumlichen Zusammenhangs zwischen Hof und Anlage.

Der Abstand zwischen dem Hof des Anlagenbauers und dem Standort der Anlage beträgt im aktuellen Fall 620 Meter. Die Baurechtsbehörde legt für genehmigungsrechtlich privilegierte Anlagen aber eine Hofnähe von maximal 250 Metern zu Grunde.

Wenngleich das Landschaftsbild durch die Bundesstraße und den Blick auf einen Entsorgungsbetrieb vorbelastet ist, sind die Mitglieder ...
Wenngleich das Landschaftsbild durch die Bundesstraße und den Blick auf einen Entsorgungsbetrieb vorbelastet ist, sind die Mitglieder des Technischen Ausschusses nicht uneingeschränkt für den Bau einer zweieinhalb Hektar großen Agri-PV-Anlage. | Bild: Sprich, Roland

„Hier könnte tatsächlich ein Präzedenzfall geschaffen werden, wenn diese Anlage genehmigt würde“, sagte Tröndle. Allerdings seien die Behörden vom zuständigen Ministerium angehalten, solche Vorhaben im Rahmen der angestrebten Energiewende „wohlwollend zu prüfen.“

„Aber es ist nicht schön...“

Mitglieder des Technischen Ausschusses hatten Bedenken gegen die Anlage. Klaus Lauble, Ortsvorsteher von Peterzell, auf dessen Gemarkung das Vorhaben umgesetzt werden soll, sieht zwar keine direkte Beeinträchtigung für den Ortsteil.

„Aber es ist nicht schön, wenn man immer diese Anlage vor Augen hat“, wie er sich auf die Bedenken von Nachbarn bezog, die ihren Feriengästen den Anblick nicht dauerhaft zumuten möchten.

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Georg Wentz sagte, dass zwar „grundsätzlich jeder Landwirt die Möglichkeit haben sollte, seine Flächen so zu nutzen, wie er möchte.“ Allerdings solle man auch Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und die Anlagen auf Flächen erstellen, wo es niemanden stört. Da gebe es aus seiner Sicht Alternativen, beispielsweise in Richtung Steinwald, wo ohnehin der Bau von Windkraftanlagen geplant ist. Er versagte seine Zustimmung.

Markus Schwarzwälder befindet solche Anlagen „optisch schrecklicher als Windräder“.

Die Frage nach dem Grund, weshalb das Vorhaben privilegiert sei, beantwortete Alexander Tröndle damit, dass „der Landwirt ein drittes Standbein aufbauen möchte, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb weiterhin wirtschaftlich nutzen zu können“.

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