Vor fünf Jahren, im Juli 2016, brachte die Gemeinde das „Sanierungsvorhaben Ortsteil Alb“ auf den Weg. Damals beschloss der Gemeinderat eine förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, das eine Fläche von 17,9 Hektar mit 160 Grundstücken umfasst. Das Zentrum liegt in der Nähe des Alb-ufers, markante Gebäude sind die St. Josefskirche, das Bernhardsheim und der Kindergarten.

Für das Sanierungsvorhaben wurde ein Landeszuschuss beantragt, der auch bewilligt wurde. Die Kosten wurden damals mit 833.333 Euro beziffert, wobei sich das Land bereit erklärte, 60 Prozent der Kosten zu übernehmen. Um den Ortskern entsprechend ausbauen und aufwerten zu können, wird jedoch das freie Grundstück in direkter Nachbarschaft des Kindergartens benötigt, das Flurstück Nr. 2054/14 mit einer Fläche von 673 Quadratmetern.

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„Dabei geht es uns darum, die größere Lösung für Sanierungsvorhaben Ortsteil Alb zu verwirklichen,“ so Bürgermeister Stefan Kaiser in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates, aber es seien schon verschiedene Gespräche mit dem Eigentümer geführt worden, „ohne dass eine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte“. Daher beschloss der Gemeinderat, im Verkaufsfall von seinem gesetzlich festgelegten Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

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Der Kaufpreis würde bei knapp 110.000 Euro liegen. „Die Fläche wird, zusammen mit der südöstlich gelegenen Fläche, für die Erweiterung des Kindergartens und die Anlegung eines Dorfplatzes benötigt“, so Stefan Kaiser, „zwei Maßnahmen, die mit ausschlaggebend für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes waren“. Das Problem: Die Eigentümer waren bisher nicht bereit, das Grundstück an die Gemeinde zu verkaufen, obwohl sie darüber informiert wurden, dass die Gemeinde im Verkaufsfall von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen würde. Nun sei der Verkaufsfall zugunsten eines Dritten eingetreten, so dass die Gemeinde von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen könne und auch wolle. Inzwischen bestünde auch Klarheit darüber, dass die potenziellen Käufer nicht bereit seien, von ihrem Vertrag zurückzutreten, so dass der Gemeinde keine andere Wahl bleibe, den gesetzlichen Weg zu gehen, um mit ihren Sanierungsplänen zum Zuge zu kommen.

Nachdem der Gemeinderat dafür seine Zustimmung erteilte habe, müsse in einem weiteren Schritt von einem Gutachterausschuss der Verkehrswert der Fläche ermittelt werden. Sollte der Ausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass der Verkehrswert um mehr als fünfzehn Prozent höher liegt, müsse die Gemeinde aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung ein preislimitiertes Vorkaufsrecht ausüben, entsprechend einer Neuregelung des Baulandmobilisierungsgesetzes. Hierbei wird das Vorkaufsrecht zum ermittelten Verkehrswert ausgeübt mit dem Unterschied, dass der Verkäufer in dem Fall ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat.