Doris Dehmel

Mit der Unterzeichnung des Planungskostenvertrages zwischen Landrat Martin Kistler und dem Albbrucker Bürgermeister Stefan Kaiser ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Neubau des Klinikums Hochrhein in Albbruck erfolgt. „Damit wurde ein Meilenstein zur optimalen zukunftsorientierten Gesundheitsversorgung geschaffen“, betonte Martin Kistler bei der gemeinsamen Unterschrift im Albbrucker Rathaus.

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Voraussetzung hierfür war die aufgrund der Covid-19-Situation durch den Landrat getroffenen Eilentscheidung, der die Beratung der Fraktionsvorsitzenden des Kreistages und die vorberatende Sitzung des Planungs- und Bauausschusses bereits am 4. März 2020 mit einstimmigem Votum vorausging. Der eher ungewöhnliche Weg sei notwendig geworden, um das Zeitfenster bis 2028/29 aufrecht zu erhalten.

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Nach dem mit dem vorgesehenen Neubau des Klinikums Hochrhein der bisherige Bebauungsplan „Bannhag“ in Albbruck seine Gültigkeit verloren hat, muss durch ein neues von der Gemeinde Albbruck durchzuführendes Bebauungsplanverfahren die bauplanungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden. Mit dem Planungskostenvertrag verpflichtet sich der Landkreis die Kosten der städtebaulichen Planung und der Vorbereitung der Planung für das künftige Bebauungsplangebiet „Gesundheitspark Hochrhein, Albbruck“ zu tragen.

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Das Gebiet umfasst die vom Landkreis erworbene Fläche für das Krankenhaus sowie mögliche Flächen zur Verkehrsanbindung des Klinikums an die B 34 und Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. In den Kosten inbegriffen sind neben den Änderungen des Flächennutzungsplanes und der Erstellung des Bebauungsplanes auch die Kosten für erforderliche Gutachten sowie die Verfahrenssteuerung und die rechtliche Begleitung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens durch die Rechtsanwaltskanzlei Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart. Erforderliche Planer und Fachgutachter werden durch die Gemeinde Albbruck im Einvernehmen mit dem Landkreis beauftragt.

Chance für Entwicklung der Gemeinde

Bürgermeister Stefan Kaiser sieht in dem Krankenhausprojekt eine große Chance für die Entwicklung der Gemeinde Albbruck: „Wir wollen das Bauleiplanungsverfahren mit Hochdruck voranbringen“.

Kostenregelung: Der ehemalige Bebauungsplan „Bannhag“ ist Vergangenheit. Für das künftige Bebauungsplangebiet „Gesundheitspark Hochrhein, Albbruck“ regelt der Planungskostenvertrag die Kostenübernahme durch den Landkreis.