Empfänger deutscher Betriebsrenten müssen für ihre Krankenkassenbeiträge wesentlich tiefer in die Tasche greifen, als Ruheständler, die ihre Rente aus der Schweiz beziehen – und dies entspricht der aktuellen Sozialgesetzgebung. Dieses Problemfeld kam bei Recherchen unserer Zeitung. So werden auf deutsche Betriebsrenten der volle Krankenkassenbeitrag plus kassenindividuelle Zusatzbeiträge erhoben.

Dagegen hält das Bundessozialgericht für betriebliche Rentenbezüge aus der Schweiz (BVG) bekanntlich nur den halben Beitrag für gerechtfertigt. Das ist nicht nur aus Rentnersicht eine eklatante Ungleichbehandlung zugunsten ehemaliger Grenzgänger. 

Nun will auch die Bundespolitik tätig werden. So hat die SPD-Landesgruppe in der Bundestagsfraktion eine Initiative gestartet, um die "Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abzuschaffen", wie die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin, Rita Schwarzelühr-Sutter, darstellt.

Gesetzeslage ist eindeutig

Das Schweizer Rentensystem gliedert sich in zwei Säulen – den gesetzlichen Anteil AHV und die betriebliche Vorsorge BVG. Mit Inkrafttreten des deutschen Betriebsrentengesetzes von 1974 ist das deutsche Rentensystem im Grunde ähnlich strukturiert, denn seither gibt es auch hier die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.

Gesetzlich waren Betriebsrenten, unabhängig davon, aus welchem Land sie bezahlt wurden, auch im Hinblick auf die Kassenbeiträge gleichgesetzt: Zu bezahlen war jeweils der halbe Krankenkassenbeitrag zuzüglich kassenspezifischer Zusatzbeiträge.

Geändert wurde das entsprechende Gesetz im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zum 1. Januar 2004. Seither wird auf Betriebsrenten der volle Krankenkassenbeitrag erhoben. Dies galt zunächst ebenfalls für alle Betriebsrenten. Erst vor gut zwei Jahren hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil eine Ausnahmesituation für Bezieher von Schweizer Renten geschaffen.

Diese müssen seither auf ihren BVG-Rentenanteil wiederum nur noch den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen, während für deutsche Betriebsrenten weiterhin der volle Krankenkassenbeitrag fällig ist.

Formal sei nichts zu beanstanden, denn die Krankenkassen führten geltende Gesetze aus, erklärt ein Experte im Gespräch mit unserer Zeitung. Das bedeute aber nicht, dass die Gesetzeslage nachvollziehbar sei.

SPD will Gesetz ändern

Auf diese Diskrepanz ist nun auch die SPD aufmerksam geworden und fordert eine Gesetzesänderung. "Betriebliche Altersversorgung ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Wir brauchen Vertrauen und Verlässlichkeit in der Betriebsrente", betont Rita Schwarzelühr-Sutter. Nur wenn der Beitragssatz für die Krankenkassen auf den früher gültigen Satz zurückgesetzt werde könne die betriebliche Altersversorgung attraktiver gemacht und gestärkt werden.

Bei den Abschlüssen von Betriebsrenten hätten sich die Menschen darauf verlassen, einen wichtigen Beitrag für ihre Altersversorgung zu leisten, führt Schwarzelühr-Sutter näher aus. Dies werde durch die gegenwärtige Gesetzeslage ad absurdum geführt. Der Plan sieht laut der Abgeordneten so aus: "Zur kurzfristigen Entlastung von Betriebsrenten soll in einem ersten Schritt ein Freibetrag statt der jetzigen Freigrenze eingeführt werden." Konkret sollen Betriebsrenten bis zur Höhe von derzeit 152,25 Euro generell beitragsfrei gestellt sein, egal wie hoch die Betriebsrente insgesamt ausfällt, so der SPD-Vorschlag. Damit würde die Gesamtbelastung sinken.

Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und den zu erwartenden Mehreinnahmen für die Krankenkassen sei eine Entlastung für Betriebsrentner, finanziell darstellbar, so Schwarzelühr-Sutter. Dass der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das Thema auf die Agenda der Bundesregierung setze, begrüße sie ausdrücklich, so Rita Schwarzelühr-Sutter. Die Union und ihren Gesundheitsminister Jens Spahn fordere sie auf, "ihren Widerstand gegen eine Entlastung der Betriebsrenten aufzugeben".

Betroffene sind verärgert

Etliche Bezieher einer deutschen Betriebsrente haben unsere Zeitung in den vergangenen Wochen kontaktiert und ihren Unmut über die Ungleichbehandlung zwischen deutschen und schweizerischen Betriebsrenten geäußert. Gerade in einer Grenzregion wie dem Hochrhein falle eine derartige "Ungleichbehandlung" stark ins Auge, so der Tenor der Betroffenen. Das sorge für erhebliche Verärgerung, wie es eine Leserin in einer Stellungnahme an unsere Zeitung darstellt. Denn augenscheinlich werde bei Renten dies- und jenseits des Rheins mit zweierlei Maß gemessen. Wie dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der im Grundgesetz verankerten ist, vereinbar sein soll, lasse sich nicht nachvollziehen.

Diese Ansicht wird auch von Experten geteilt: "Momentan macht niemand einen Fehler, denn die Gesetzeslage ist klar." Dennoch sei der Handlungsbedarf groß.

So reagieren die Krankenkassen

Eine Nachfrage bei der AOK Hochrhein-Bodensee, dem mitgliederstärksten Krankenversicherer in der Region, zeigt, dass nun erst einmal abgewartet wird. Zwar sei klar erkennbar, dass die Empfänger von Rentenzahlungen der Schweizer BVG gegenüber den Empfängern deutscher Betriebsrenten schlechter gestellt seien, räumt AOK-Sprecher Gerhard Gottwald ein. Allerdings: "Der Gesetzgeber gibt das im SGB V so vor. Krankenkassen sind hier lediglich Ausführende."

Insofern gebe es aktuell auch noch keinen Handlungsbedarf. Zuvor müsste es ein Gesetzgebungs-Verfahren gegeben, so Gottwald. Sollte eine Gesetzesänderung erfolgen, müssten sich die Krankenkassen bei der Beitragsberechnung zukünftig entsprechend anpassen. Folge: "Die Krankenkassen hätten dann weniger Beitragseinnahmen an den Gesundheitsfond abzuführen."