Ausschreitungen gegen die Polizei: Während des grenzüberschreitenden Nachtumzugs im Rahmen der Laufenburger Städtlefasnacht war es im vergangenen Jahr zu einer solchen Szene gekommen. Nun hat sich das Amtsgericht Bad Säckingen mit dem Fall beschäftigt.

„Man hätte sich nicht wundern dürfen, wenn Schüsse gefallen wären“, berichtet ein Polizeibeamter gut ein Jahr nach dem Vorfall. Dort wurde ein 36-Jähriger nun zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Mann versucht, Polizisten mit Messer zu attackieren

Der Angeklagte war mit einem halb ausgeklappten Taschenmesser auf eine Gruppe von Polizeibeamten losgegangen, wohl um diese an der Festnahme eines Bekannten zu hindern. Insgesamt drei Polizeibeamte hatten versucht, den Angeklagten zu entwaffnen und zu Boden zu bringen, wobei sich zwei von ihnen aufgrund der massiven Gegenwehr leicht verletzten. Neben dem Angeklagten seien auch weitere junge Männer an den Ausschreitungen beteiligt gewesen.

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„Es war kurzzeitig eine lebensgefährliche Situation“, erklärte einer der damals anwesenden Polizeibeamten und ergänzte: „In so einer gefährlichen und dynamischen Situation muss man damit rechnen, dass einer die Pistole rausholt und im Zweifelsfall abdrückt. Angesichts dessen ist die Situation für alle sehr glimpflich verlaufen.“

Drogenkonsum führte zu verminderter Schuldfähigkeit

Vor dem Amtsgericht räumte der Angeklagte seine Tat ein, auch wenn er sich angesichts seines hohen Drogenkonsums nicht mehr wirklich erinnern könne. Rund zwei Promille Alkohol, sowie Kokain und Amphetamine waren in seinem Blut nachgewiesen worden und sorgten für eine wechselseitige Verstärkung der enthemmenden Wirkung, was Staatsanwältin Schmid dazu veranlasste, von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.

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Entsprechend ihrer Forderung verurteilte Amtsrichter Jan Meents den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zu einem Bewährungszeitraum von drei Jahren, für den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen. Die Bewährungsauflagen umfassen unter anderem eine Geldauflage von 1200 Euro. Da von allen Seiten auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

„So etwas kenne ich eigentlich nur aus Berlin“

Ein entscheidender Faktor für die Strafzumessung waren unter anderem die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, der bereits unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl verurteilt worden war. Die Strafen, die Richter Meents als „Kleinstraftaten“ bezeichnete, waren dabei zur Bewährung ausgesetzt worden. Aufgrund eines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen hatte er dennoch bereits ein halbes Jahr im Gefängnis gesessen.

Angeklagter entschuldigt sich beim Polizisten

Mittlerweile hat der Angeklagte nach Auffassung des Richters zurück ins Leben gefunden, geht einer geregelten Arbeit nach und ist nach Angaben der Polizei zuletzt nicht mehr auffällig geworden. Außerdem entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht bei den geschädigten Polizisten. Entsprechend plädierte Verteidiger Reyes Valdes „für eine zweite Chance für meinen Mandanten.“

Dennoch betonte auch er die Brisanz der Ausschreitungen. „So etwas kenne ich eigentlich nur aus Berlin, nicht aus Laufenburg“, so Valdes. In der Tat hatten die Ausschreitungen für ein überarbeitetes Sicherheitskonzept beim diesjährigen Häxefüür und grenzüberschreitenden Nachtumzug in Laufenburg gesorgt.

Der Fasnachtssamstag hatte Ordnungskräfte und Helfer in den vergangenen Jahren vermehrt vor Probleme gestellt. In diesem Jahr wurden unter anderem Zugangskontrollen eingerichtet, zudem wurde eine Anreise zur Veranstaltung mit dem Zug über den innenstadtnahen Bahnhof verhindert.

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