Bei der landesweiten Kontrollwoche wegen Gurt- und Handyverstößen gab es auch am Hochrhein einige Verstöße. Dabei bezog das Polizeipräsidium Freiburg auch ihre neue Verkehrskonzeption „Schwächere Verkehrsteilnehmer“ mit ein. Dabei steht die Verkehrssicherheit von Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt.

„Der Schwerpunkt in dieser Woche lag neben der Überwachung der allgemeinen Gurtpflicht und dem Benutzungsverbot von elektronischen Geräten in der Sicherheit unserer jüngsten Verkehrsteilnehmer bei der Mitfahrt in Kraftfahrzeugen“, schreibt das Polizeipräsidium Freiburg in einer Pressemitteilung. Insbesondere rund um Schulen und Kindergärten sei das Augenmerk auf ordnungsgemäß gesicherte Kinder gelegt worden und auch auf die Einhaltung der dort zulässigen Geschwindigkeit.

Zahlreiche Verstöße am Hochrhein

Im Landkreis Waldshut hat es laut Polizei-Pressesprecher Mathias Albicker folgende Verstöße gegeben: 95 Gurtverstöße, 33 Autofahrer nutzten während der Fahrt das Handy, neun Mal waren Kinder nicht richtig gesichert. Ein Fahrverbot wurde ausgesprochen.

Auch am Hochrhein gab es bei den Kontrollwochen einige Autofahrer, die mit Handy am Steuer erwischt wurden.
Auch am Hochrhein gab es bei den Kontrollwochen einige Autofahrer, die mit Handy am Steuer erwischt wurden. | Bild: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Im Landkreis Lörrach gab es 119 Gurtverstöße, 126 mal sei das Handy während der Fahrt genutzt worden, fünf Mal seien Kinder nicht richtig gesichert worden.

Kindersitzpflicht bis zwölf Jahre oder 150 cm

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Konzeption würden über das ganze Jahr fortgeführt. Die allermeisten Eltern und Großeltern hätten auf die richtige Sicherung ihrer kleinen Mitfahrer geachtet. Die Polizei gibt hierzu im Rahmen der Kontrollwoche nochmals einige Informationen, auch über die gültigen Vorschriften.

So gilt die Kindersitzpflicht für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres oder für alle, die die kleiner als 150 cm sind. Eine Beförderung sei nur mit geprüfter Rückhalteeinrichtung erlaubt. Die Sitze müssten geprüft sein und mit dem Prüfzeichen ECE R44/04 oder 44/03 oder ECE R129 versehen sein.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Gefahren ohne Kindersitz

So könne ein Aufprall bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h ohne Kindersitz für ein Kind bereits tödlich sein. „Ohne Kindersitz entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus dem dritten Stock auf Beton“, informiert das Polizeipräsidium Freiburg. Außerdem hätten Kinder ohne Kindersitz ein siebenfach höheres Risiko schwerster Unfallverletzungen.

So fahren die Kleinen sicher mit

Zahlreiche Empfehlungen zum sicheren Transport der kleinen Mitfahrer gibt die Polizei ebenfalls. Über eine der wichtigsten Regeln informiert die Polizei: „Entgegen der Fahrtrichtung gerichtete Babyschale darf nur dann auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn Airbag ausgeschaltet ist.“ Die sichersten Plätze sind laut Polizeipräsdium Freiburg grundsätzlich auf dem Rücksitz, empfehlenswert sei dabei der Platz hinten recht, zwecks Ausstieg auf der Seite zum Fußweg.

Gebrauchte Kindersitze sollten nur dann verwendet werden, wenn sie einwandfreiem Zustand sind. Vor dem Kauf eines Kindersitzes sollten sich Eltern in einem Fachhandel beraten lassen.

Das könnte Sie auch interessieren