Für Uwe Abele hat die Saison im Gartenstrandbad bereits begonnen. Seit Anfang April schon bringt der Badebetriebsleiter und Bademeister zusammen mit seinen Mitarbeitern das Laufenburger Freibad in Schuss, wartet die Technik, reinigt Umkleideräume und Becken, pflegt die Freianlagen. Doch ob dieses Jahr hier endlich wieder Familien im Schatten von Sonnenschirmen lagern, Jugendliche am Sprungturm den Köpfer üben und Rentner im 25-Meter-Becken morgens ihre Bahnen ziehen können, ist ungewiss. Denn noch weiß angesichts der Entwicklung der Corona-Zahlen niemand, ob und wann in Baden-Württemberg die Freibäder wieder öffnen dürfen.

„Nach der aktuell gültigen Verordnung wäre der Badebetrieb nicht zulässig“, antwortete der Laufenburger Bürgermeister Ulrich Krieger auf eine Anfrage unserer Zeitung. In Paragraph 13 der Corona-Verordnung des Landes sind unter den Einrichtungen, deren Betrieb für den Publikumsverkehr untersagt wird ausdrücklich aufgeführt: „Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang“.

Über einen möglichen Badebetrieb diesen Sommer im Gartenstrandbad sagt Krieger: „Bisher haben wir noch keine Signale von der Landesregierung vernommen, wann und unter welchen Bedingungen gegebenenfalls mit einer Badöffnung gerechnet werden kann.“ Insbesondere sei nicht bekannt, ob die letztjährigen Bestimmungen wieder als Maßstab herangezogen werden könnten und welche Anpassungen sich durch Impfungen und Testungen zum Beispiel bei der Anzahl der zugelassenen Badegäste ergeben könnten. Krieger: „Eine abschließende Entscheidung werden wir dann treffen, wenn die Regelungen bekannt sind.“

2020 hätte die geltende Corona-Verordnung ab Juni eine Öffnung des Gartenstrandbads zwar erlaubt – um Infizierungen zu verhindern, aber nur unter strengen Auflagen. So wäre für maximal 113 Badegäste gleichzeitig der Besuch des Bads möglich gewesen. Gleichzeitig hätten die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eine Steigerung der Betriebskosten mit sich gebracht. Der Laufenburger Gemeinderat hatte sich deshalb vergangenes Jahr mehrheitlich gegen eine Öffnung des Bads ausgesprochen. Ähnlich war es in Murg.

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Heute würde der Gemeinderat dort wohl anders entscheiden. „Die Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger dauern schon lange an und der Wunsch nach Normalität, vor allem für unsere Kinder und Jugendlichen, ist sehr groß. Deshalb möchte ich, sofern es irgendwie möglich ist, das Murhena in diesem Jahr öffnet“, sagte der Murger Bürgermeister Adrian Schmidle im Gespräch mit unserer Zeitung. „Vom Gemeinderat habe ich grünes Licht, wenn die gesetzlichen Regelungen die Schwimmbadöffnung zulassen“, sagt Schmidle. Doch im Augenblick ist dies noch nicht der Fall.

Die Verantwortlichen in beiden Gemeinden planen deshalb flexibel. In Laufenburg bereiten Uwe Abele, Eyad Fattouh und Ralf Schüschen das Gartenstrandbad seit Anfang April auf einen möglichen Badebetrieb vor. In Murg sind Bademeister René Flohr und sein Kollege Christian Döbele sogar schon länger bei der Arbeit, denn im Vergleich zu einem konventionellen Schwimmbad dauert die Vorbereitungszeit in dem allein mit biologischer Wasserreinigung funktionierenden Naturbads etwa sechs bis acht Wochen. Beide Bäder werden dann etwa Ende Mai betriebsbereit sein. Der Öffnungstermin aber steht wahrscheinlich immer noch in den Sternen.

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Unter dem Vorbehalt steht auch der Saisonbeginn der Badi im aargauischen Laufenburg. Der Betrieb dort solle am Samstag, 15. Mai, aufgenommen werden, sofern es das Wetter und die pandemische Entwicklung in der Schweiz zuließen, sagt Stadtschreiber Ivan Brigante. In den vergangenen Monaten wurde der Freibadkiosk umgebaut. Das Gebäude, in dem Kasse und Küche der Badi untergebracht sind, ist inzwischen fertiggestellt und soll am Freitag, 7. Mai, im eingeweiht werden. Als neue Pächterin wird Alice Wenger den Kiosk betreiben.

Die Badi war bereits vergangenes Jahr geöffnet, ebenfalls unter Schutzauflagen. Unter anderem sorgte eine Ampel dafür, dass sich nie mehr als 397 Personen gleichzeitig auf dem Freibadgelände aufhielten. Jetztgelte dasselbe Schutzkonzept wie damals, so Brigante. Außer im Eingangs- und Umkleidebereich müsse keine Maske getragen, doch im ganzen Bad der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Voraussichtlich endet die Badesaison am 18. September.

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Als 2020 die Freibäder im badischen Laufenburg und seinen deutschen Nachbarorten geschlossen hatten, waren viele Schwimmer auf die Badi im Schweizer Laufenburg ausgewichen. Ein solches Verhalten könne den in Baden-Württemberg geltenden Schutzvorgaben entsprechen, erklärte das Ministerium für Soziales auf Anfrage unserer Zeitung. Grundsätzlich sei es in der Grenzregion möglich, Sport und Bewegung an der frischen Luft wohnortnah auch in der benachbarten Schweiz auszuüben, ohne sich nach der Rückreise in Quarantäne begeben zu müssen. Voraussetzung dafür sei, dass ausschließlich die sportliche Betätigung im Vordergrund stehe und die Anreise nicht über größere Strecken und beispielsweise im Auto erfolge. Auch vollständig Geimpften sei ein Besuch in der Schweiz ohne Quarantänepflicht nach der Rückkehr möglich.