Einem Lebensmittelgeschäft im östlichen Kreis Waldshut, das wiederholt Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung erhielt, hat die zuständige Ortspolizeibehörde eine vorübergehende Schließung angedroht. Laut Auskunft des Bürgermeisters sei schon bei der ersten Pandemiewelle „leider ohne Erfolg“ ein Gespräch mit der Geschäftsleitung gesucht worden. Der Konflikt hat zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen geführt.

Eine bisherige Kundin des Geschäfts hat in einem Beschwerdebrief auf den Fall aufmerksam gemacht. Die deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz lebt, hat laut eigener Aussage in dem Einzelhandelsbetrieb Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, sowohl durch einen Kunden als auch wiederholt durch eine Mitarbeiterin. Beispiel: Die Angestellte habe ohne Mund-Nasenschutz den Ladenraum betreten. Die 56-Jährige: „Mein Versuch, sie höflich auf Ihre fehlende Maske aufmerksam zu machen, scheiterte, denn die junge Frau war genervt und vertrat die Auffassung, dass man nicht immer eine Maske tragen könne, außerdem sei ich ja zum Einkaufen gekommen und nicht, um mit ihr zu diskutieren.“ Weiter erinnert sich die Frau: „Mein Versuch mich zu beschweren scheiterte, denn es lief beim Telefonanschluss des Geschäfts immer nur das Band des Anrufbeantworters. Ans Telefon ging dort niemand, ich habe es wiederholt versucht.“ Und keinen Rückhalt spürte die Frau nach eigenen Angaben, als sie an einem anderen Tag mit einem Kunden ohne Maske in einen Konflikt geriet. Der Mann habe an der Kasse zu ihr gesagt: „Wenn Sie Angst haben, dann bleiben Sie doch zu Hause.“ Die Verfasserin des Beschwerdebriefs: „Die Mitarbeiterin an der Kasse sagte kein Wort.“ Als bisherige gute Kundin werde sie in dem Geschäft nun nicht mehr einkaufen, meint die Frau und fügt an: „Kontrollen erscheinen mir hier leider angebracht.“ Nicht nur als ausgebildete Krankenschwester wisse sie um die Gefahren des Corona-Virus, sondern auch aus persönlicher Betroffenheit: „Wir haben in unserer Familie zwei Angehörige durch Covid-19 verloren“, sagt die 56-Jährige in einem Telefonat mit suedkurier.de.

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Die geschilderten Erfahrungen sind offenbar keine Einzelfälle. Gegen das Geschäft beziehungsweise den verantwortlichen Betreiber wurden laut Behördenauskunft im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung wiederholt Bußgelder verhängt. „Aktuell sind mehrere Verfahren anhängig“, erklärte das für Sanktionen zuständige Landratsamt Waldshut auf Anfrage. „Es gab Verstöße gegen die Maskenpflicht und Arbeitsschutzanforderungen“, erklärte ein Sprecher der Kreisbehörde unter Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Zu den näheren Umständen machte das Landratsamt unter Hinweis auf das schwebende Verfahren und den Datenschutz keine Angaben.

Während das Landratsamt für die Sanktionen zuständig ist, obliegt die Überwachung auf Einhaltung der Corona-Verordnung der jeweiligen Ortspolizeibehörde und damit dem Rathaus. Der Bürgermeister der Gemeinde, in der das betreffende Geschäft ansässig ist, bestätigte auf Anfrage die wiederholten Konflikte mit den Vorschriften. Der Gemeinde waren zum Zeitpunkt der Anfrage drei Bußgeldverfahren bekannt. Der Bürgermeister: „Wir selbst haben schon bei der ersten Pandemiewelle das Gespräch mit der Geschäftsleitung gesucht, doch leider ohne Erfolg.“ Dies zeige der Beschwerdebrief der Kundin aus der Schweiz. Der Rathaus-Chef über die möglichen Konsequenzen: „Die Ortspolizeibehörde einer Gemeinde hat die Möglichkeit, eine Schließung des Betriebes zuerst anzudrohen und bei weiterer Nichtbeachtung der Corona-Verordnung auch zu schließen.“ Der Geschäftsleitung des fraglichen Betriebs sei die mögliche Schließung bereits schriftlich mitgeteilt worden, so der Bürgermeister. Verbunden damit sei ein Appell gewesen, „die einschlägigen Rechtsvorschriften der Corona-Verordnung sowohl zum Schutz der Kunden, aber auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, einzuhalten“. Der Bürgermeister verwies darauf, dass der Konflikt zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen geführt habe. Wegen des schwebenden Rechtsstreits, so dazu auch die Auskunft des Landratsamts, könnten über Inhalt und Stand des Prozesses keine näheren Auskünfte erteilt werden.

Von dem betroffenen Geschäft selbst war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.

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