In der Silvesternacht wird der Himmel über Waldshut-Tiengen vermutlich ziemlich grau und der Geräuschpegel deutlich niedrig als in den Vorjahren sein. Denn de facto herrscht in der Stadt, wie auch im gesamten Land, ein Böllerverbot – zumindest im öffentlichen Raum.
Nur mit triftigem Grund
Und dazu zählt, wie Ralph Albrecht, Leiter des städtischen Ordnungsamts gegenüber dieser Zeitung erklärt, bereits der Gehweg vor dem Haus. Ganz davon abgesehen, dass dieser wegen der geltenden Corona-Regeln nach 20 Uhr sowieso nur aus einem triftigen Grund betreten werden darf. Zudem herrscht in ganz Deutschland ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk.
Das Verkaufsverbot ist in Paragraph 22 der ersten Sprengstoffverordnung bundesweit geregelt. Paragraph 1e der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg spricht zudem ein Pyrotechnikverbot im öffentlichen Raum aus. Was also bleibt, so Ralph Albrecht, sei der so genannten private Raum, also zum Beispiel der eigenen Garten.

Terrasse und Balkon zählen auch zum privaten Raum, sind aus Sicherheitsgründen zum Abbrennen von Feuerwerk aber eher ungeeignet und gefährlich. Und allen, die noch Böller und Raketen aus dem vergangenen Jahr eingelagert haben, empfiehlt der Leiter des Ordnungsamts, genau auf die Verpackung zu schauen.
Denn dort stehe in der Regel der wichtige Hinweis, dass das Feuerwerk jahresgleich zu verwenden sei. Das heißt, es muss in selben Jahr abgefeuert werden, in dem es gekauft wurde. Deshalb kommt Ralph Albrecht zu dem Schluss: „Ich kann mir das Böllern in diesem Jahr nur sehr schwer vorstellen.“
Diese Regeln gelten an Silvester
Dass sich die Bürger der Stadt Waldshut-Tiengen an das Böllerverbot im öffentlichen Raum sowie an die Ausgangssperre ab 20 Uhr halten, werden die Mitarbeiter der Stadtpolizei sowie Beamte der Landespolizei kontrollieren. „Unsere Polizisten haben für die Silvesternacht bereits seit längerem eine Urlaubssperre“, informiert Ralph Albrecht. Sie werden ab 21 Uhr im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und bei Verstößen ein- und durchgreifen. Seine beiden uniformierten Mitarbeiter dürfen beispielsweise Platzverweise erteilen und diese auch durchsetzen.
Albrecht hofft allerdings, dass es am Jahreswechsel nur wenige Beanstandungen gibt. Schon jetzt weisen in den beiden Innenstädten große Plakate auf das Böllerverbot im öffentlichen Raum hin. Dieser reicht beispielsweise in der Kaiserstraße im Prinzip von Hauswand zu Hauswand. Und dort dürfen sich Menschen auch am letzten Tag des Jahres 2020 nur aus einem wirklich wichtigen Grund aufhalten, wie Gassigehen. „Feiern und Menschen treffen gehört nicht dazu“, so Ralph Albrecht.
In den Tagen vor Silvester habe der Vollzugsdienst seine Aufmerksamkeit auf eine Minderheit der Bevölkerung legen müssen. In den vergangenen Wochen sei die Zahl der Verstöße stark nach oben gegangen. Geahndet wurden Verstöße gegen die Maskenpflicht, das Kontaktverbot und die Ausgangssperren.
Und wie in anderen Lebenslagen und Zeiten gelte auch hier: „Sobald monetäre Konsequenzen drohen, wird das Verständnis geringer“, wie Ralph Albrecht berichtet. Die Mehrheit der Menschen in Waldshut-Tiengen „hält sich aber an die Vorgaben“, weiß der Leiter des städtischen Ordnungsamts.
500 Euro Bußgeld
Wie in den Vorjahren auch ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimes sowie brandempflindlichen Gebäuden verboten. Wird dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.
- Waldshut: Das absolute Böllerverbot gilt in der Waldshuter Innenstadt zwischen Klinikum Hochrhein im Westen und Kornhaus im Osten sowie zwischen Rhein und B 34. Als besonders schützenswert gelten hier unter anderem die Stadtkirche Liebfrauen, das Haberer-Haus, das Klinikum und des Matthias-Claudius-Hauses.
- Tiengen: Die Altstadt von Tiengen (zwischen Schlossgarage und Marktplatz) gilt wegen ihrer vielen historischen Gebäude in Gänze als Verbotszone.
- Dachterrassen: Die Verbotszone in den beiden Innenstädten schließt auch Dachterrassen, Balkone und etwaige private Freiflächen mit ein.
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