Die Öffnungen im hohen Zaun um das Büdingen-Areal sind gut sichtbar, später sollen noch Tore eingebaut werden. Offenbar ist hier die Stelle, an der die Bürgerinnen und Bürger künftig durch den Park des Luxus-Gesundheitshotels gehen können – oder etwa doch nicht? Um den öffentlichen Weg durch das Gelände mit den hohen Bäumen schwelt schon lange ein Streit, jetzt kocht er erneut hoch.
Für den Verein Bürgerpark Büdingen, der sich für den Erhalt der Bäume im Park und den Zugang für die Öffentlichkeit einsetzt, ist klar: Der Weg muss angelegt werden.
Tatsächlich steht im noch gültigen Bebauungsplan von 1987: „Die planerischen Festsetzungen berücksichtigen im Übrigen eine der wesentlichen Planziele: Nämlich eine einladende und offene Zugänglichkeit des Gesamtgrundstücks nicht nur für die Hotelgäste, sondern auch für die Allgemeinheit.“ An anderer Stelle heißt es im Bebauungsplan: „Für die Allgemeinheit sind mit Gehrecht zu belastende Flächen für Fußwege festgesetzt.“ Eine eindeutige Vorgabe?

Auf Nachfrage bei der Stadt, ob sie diesen Weg anlege, antwortet die Pressestelle Anfang Oktober: „Wäre der ursprünglich angedachte, öffentliche Café-Pavillon an der Stelle entstanden, hätte ein solcher Weg Sinn ergeben. Dieser Pavillon wird aber nicht entstehen. Es erscheint nicht sinnhaft, ohne ein solches konkretes Ziel auf dem Gelände einen Parallelweg zu See- und Säntisstraße anzulegen.“
Weiter schreibt die Pressestelle, die Stadt habe seit Inkrafttreten des Bebauungsplans im Jahr 1987 das Recht, diesen Weg anzulegen, müsse dies aber nicht tun – dafür aber der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. „Der Weg würde auch nicht beleuchtet und daher für die Öffentlichkeit nicht rund um die Uhr nutzbar sein“, so die Verwaltung.
Also kein Weg, obwohl der Bebauungsplan ihn ermöglicht? Der Verein Bürgerpark Büdingen schreibt auf seiner Website, was er davon hielte: „Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist der öffentliche Zugang festgeschrieben. Daran führt kein Weg vorbei. Am Hotel allerdings schon!“
Auf SÜDKURIER-Nachfrage ergänzen Patrick Pfeiffer und Thomas Huhn vom Vereinsvorstand: „Was der Verein in puncto öffentlicher Zugang will, ist nicht entscheidend. Sondern dass die von der Stadt diskutierte, verabschiedete und fast 40 Jahre im Drei-Jahres-Rhythmus verlängerte Baugenehmigung und der Bebauungsplan eben dies vorsehen!“ Der Verein stößt sich auch an dem hohen Zaun und hat den Sachverhalt zur Prüfung an seinen Anwalt übergeben.
Die Stadt ändert ihre Meinung
Der Zank um den Weg zieht weitere Kreise – und die Stadt ändert plötzlich ihre Meinung. Im Technischen und Umweltausschuss am Dienstag, 15. Oktober, gibt Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn bekannt, der öffentlichen Weg werde nun doch angelegt. Genaueres lasse sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen, antwortete die Pressestelle auf die Frage nach Details.
Diese Kehrtwende wiederum hält der Schweizer Investor Hans Jürg Buff für wenig sinnvoll. „Das Durchgangsrecht für die Allgemeinheit besteht seit 1987, aber dies hat bis heute niemanden dazu bewogen, einen Weg anzulegen und diesen dann auch zu gebrauchen“, so Buff.

Für ihn ist klar, warum das so ist: „Der Weg machte damals keinen Sinn und er macht heute auch keinen Sinn, denn der Pavillon wird nicht gebaut und 50 Meter weiter östlich befindet sich die Säntisstraße, 180 Meter westlich die Glärnischstraße. Zudem ist es an der Seestraße sehr gefährlich, direkt vom Gelände auf den Fahrradweg zu treten.“
Es werde nicht günstig und auch nicht einfach, den Weg zu bauen, so Buff: „Wenn die Stadt es für nötig hält, rund 300.000 Euro dafür auszugeben, dann soll sie das machen. Der Weg muss aber unterhalten werden, an den Bäumen und unter den Bäumen darf nicht gegraben werden. Wir selbst werden auch keine Wege erstellen, nachdem wir wegen der Bäume und deren Wurzelbereiche sowie aller Vorschriften bezüglich des Erstellens dieser Wege große Bedenken haben.“
Und dann fügt er noch an: „Zudem müssten am Eingang Sicherheits-Checks gemacht werden, ungefähr so wie bei einem Fußballspiel.“ Für ihn sei dieser Weg „immer schon nur ein Politikum“, das kein wirkliches Bedürfnis erfülle, so Hans Jürg Buff. Denn „ein Aufenthalt im Park war nie vorgesehen, es besteht nur ein Durchgangsrecht und mehr nicht.“
Was ist, wenn diese Summe der Verwaltung oder dem Gemeinderat dann doch zu hoch ist? „Der Verein Bürgerpark Büdingen wird den öffentlichen Zugang bei der Stadt nicht durchsetzen“, schreiben Patrick Pfeiffer und Thomas Huhn. „Wir sind aber überzeugt, dass andere dies tun werden!“