Den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, ist für viele Menschen eines der größten Ziele im Leben. Gerade in Konstanz kann dieser Traum aber teuer werden – wenn man überhaupt ein passendes Haus findet. Abgesehen von bekannten Portalen im Netz oder Immobilienmaklern gibt es noch einen Weg, an ein die eigenen vier Wände zu kommen: die Zwangsversteigerung. Auf diesem Weg sollte ein Haus am Donnerstag, 3. November, an einen neuen Besitzer gehen.

Das Reihenendhaus steht in einem Wohngebiet im Stadtteil Fürstenberg auf einem Grundstück von etwas mehr als 319 Quadratmetern. Es wurde um 1963/64 gebaut. Der Verkehrswert beträgt laut Gutachten 790.000 Euro.

Das könnte Sie auch interessieren

Das Haus hat zwei Stockwerke, ist unterkellert, das Dachgeschoss ist voll ausgebaut. Auf Erdgeschossniveau ist außerdem eine Garage angebaut. Mit auf der Liste für die Zwangsversteigerung steht noch eine separate Einzelgarage mit einem geschätzten Wert von 9000 Euro.

Versteigert werden soll die Immobilie, weil die Erbengemeinschaft sich nicht einigen konnte, wie mit dem Gebäude zu verfahren ist. Zuständiges Vollstreckungsgericht ist in diesem Fall das Amtsgericht Konstanz. Zum Versteigerungstermin im Unteren Saal des Konzils finden sich etwa 15 Menschen ein, unter ihnen auch zwei der Erben.

Etwa 15 Menschen haben sich zur Zwangsversteigerung im Unteren Saal des Konzils eingefunden. Ein Gebot gibt jedoch nur einer ab.
Etwa 15 Menschen haben sich zur Zwangsversteigerung im Unteren Saal des Konzils eingefunden. Ein Gebot gibt jedoch nur einer ab. | Bild: Simon Wöhrle

Ein Schnäppchen wird es nicht

Noch bevor Gebote abgegeben werden können, informiert Rechtspflegerin Monika Schönbucher über das Verfahren. Und sie stellt gleich klar: Für einen Spottpreis wird es das Haus nicht geben. Um den Zuschlag zu erhalten müsse mindestens die Hälfte des Verkehrswertes geboten werden. Und noch eine Änderung ergibt sich: Das Reihenendhaus und die Garage sollten als Gesamtpaket versteigert werden, anstatt getrennt voneinander.

Für Interessenten gibt es darüber hinaus noch eine wichtige Information: Es existiert eine Grundschuld, also eine Absicherung für einen Kredit. Diese rund 222.000 Euro müssen vom Käufer außerhalb der Versteigerung an die Gläubiger bezahlt werden. Der Preis für die vermeintliche Wunschimmobilie erhöht sich damit schlagartig für die Bieter.

Das könnte Sie auch interessieren

Dann beginnt die Versteigerung...

Exakt um 8.53 Uhr beginnt die Versteigerung. Mindestens 30 Minuten haben die Interessenten Zeit, ihre Gebote abzugeben. Die Rechtspflegerin gibt noch den Hinweis, es dürfe auch gleich zu Beginn geboten werden. „Es wird nicht günstiger, wenn sie bis kurz vor Schluss warten“, sagt sie. Wohl aus Erfahrung, denn zunächst passiert nichts im Saal. Stille. Dann flüstern vereinzelt Sitznachbarn miteinander, ein Mann liest währenddessen entspannt die aktuelle Ausgabe des SÜDKURIER.

Nach zehn Minuten fragt ein Mann, warum die Garage nun doch nicht, wie eigentlich angekündigt, einzeln ersteigert werden kann. Die Rechtspflegerin erklärt, dass das so von der Erbengemeinschaft beschlossen wurde – wohl zum Unmut des Mannes. Das Gesetz erlaubt diese Möglichkeit, die Bieter müssen es hinnehmen.

Ein Gutachten schätzt den Verkehrswert der Immobilie auf 790.000 Euro.
Ein Gutachten schätzt den Verkehrswert der Immobilie auf 790.000 Euro. | Bild: Simon Wöhrle

Doch plötzlich kommt ein Gebot!

Auch in den nächsten Minuten passiert nicht viel. Einzelne verlassen kurz den Saal, andere sprechen miteinander. Erst nach einer Viertelstunde steht ein Mann auf und läuft nach vorne, um noch einmal nach dem Mindestgebot zu fragen. Es liegt bei exakt 10.799,21 Euro, zusammengesetzt aus Gerichtskosten und der angemeldeten Grundsteuer auf Haus und Garage. Ein Gebot darunter wird nicht zugelassen. Den Zuschlag kann man dafür aber noch lange nicht erhalten.

Schließlich gibt der Mann das erste Gebot des Tages ab: 178.000 Euro. Dann setzt er sich mit verschränkten Armen wieder auf seinen Platz. Wenige Minuten vor Ende der Bietzeit tut sich nichts mehr im Saal. „Wenn Sie noch Gebote abgeben wollen, dann bitte demnächst“, sagt Rechtspflegerin Schönbucher den Anwesenden. Kurz vor Ablauf der halben Stunde zieht noch ein Mann seinen Ausweis aus dem Portemonnaie. Ein Gebot gibt er aber nicht ab.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Frist endet – aber noch ist das höchste abgegebene Gebot zu niedrig. Interesse scheint allerdings nicht mehr zu bestehen. Von der Antragstellerin – einer der Erben – wird daher die Einstellung des Verfahrens beantragt. Um 9.25 Uhr endet daher die Zwangsversteigerung. Ohne Zuschlag. Das Verfahren ruht nun, ob es zu einem zweiten Termin kommt, könne noch nicht gesagt werden.

Dass eine Zwangsversteigerung auf diese Weise endet, sei zwar nicht ungewöhnlich, doch in den vergangenen zwei bis drei Jahren sei das allerdings so gut wie gar nicht vorgekommen, erklärt Schönbucher im Anschluss an die Versteigerung. Im Gegenteil, es sei eher gängig gewesen, dass Preise bis zum doppelten des Verkehrswertes gezahlt wurden.