Wer in Baden-Württemberg zur Schule gehen will, der muss schon seit längerer Zeit einen negativen Test vorweisen. An der Teggingerschule, der Ratoldusschule, der Gerhard-Thielcke-Realschule und dem Friedrich-Hecker-Gymnasium machen ab der fünften Klasse die Schüler dreimal die Woche unter Aufsicht ihrer Lehrer einen Nasenabstrich. „Inzwischen gehört das Testen zum vertrauten Ablauf und läuft auch flotter als am Anfang“, sagt Gabriele Wiedemann, Rektorin der Realschule.

Grundschüler werden zwar auch dreimal getestet, dürfen das jedoch unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten daheim machen, berichten Norbert Schaible, Schulleiter der Teggingerschule, sowie Nuria Loewen, Rektorin an der Ratoldusschule. Im Anschluss müssen sie eine Bescheinigung des negativen Ergebnisses mit in die Schule bringen. PCR-Pooltests, bei denen mehrere Proben gleichzeitig ausgewertet werden (siehe Infokasten), gibt es aktuell noch nicht – allerdings könnte es bald soweit sein.

Umstellung soll schrittweise erfolgen

Wie die Stadtverwaltung auf Nachfrage mitteilt, bereitet man derzeit eine Umstellung auf eine Pool-Testung an den Schulen vor. „Ein großer Vorteil dieser Testweise ist, dass sie eine höhere Genauigkeit bietet, und der Test zeitlich früher anzeigt, ob eine Person infiziert ist“, erklärt Nicole Rabanser von der Pressestelle. Zudem würden die Schulen bei der Durchführung vor Ort entlastet, da der Test wesentlich schneller durchzuführen sei als bei der bisherigen Methode. Anstelle von 15 Minuten Wartezeit nach dem Test bei jedem Schüler müsse so nur die Zeit investiert werden, die für eine Testentnahme und das Einsammeln der Proben notwendig sei.

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Die Umstellung werde jedoch nicht zeitgleich für alle Schulen beginnen, sondern schrittweise. „Momentan bereiten die zuständigen Mitarbeiter die Unterlagen vor, mit denen die Schulen die Eltern über die geplante Vorgehensweise informieren können“, so die Auskunft aus dem Rathaus. Derzeit sei geplant, dass erste Schulen vermutlich im Dezember mit einer Pool-Testung starten können.

Keine Tests für Geimpfte und Genesene

Nicht getestet werden müssen derzeit geimpfte und genesene Schüler. Sie können es sogar gar nicht, berichtet Ulrike Heller, Direktorin des Friedrich-Hecker-Gymnasiums. Nicole Rabanser bestätigt: „Durch die im September dieses Jahres erfolgten Bestimmungen des Landes haben die Geimpften und Genesenen keinen Anspruch mehr auf einen Schnelltest in der Schule – ein solcher steht seitdem lediglich den Ungeimpften kostenfrei zur Verfügung.“ Die Stadt müsse ihre Schnelltest-Bestellungen beim Land so anpassen, dass dieser Umstand berücksichtigt werde. Das Land stelle die Tests nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.

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„Die Städte und Gemeinden melden regelmäßig den Wunsch nach einer Änderung dieser Regelung an den Städtetag. Dieser ist mit dem Land im Gespräch“, so Rabanser. Ulrike Heller hält die aktuelle Regelung für einen Fehler:“Wir wünschen uns, dass das umgestellt wird.“ Denn auch bei Genesenen oder Geimpften ist nicht ausgeschlossen, dass sie sich mit Corona infizieren und wiederum andere Menschen anstecken – auch wenn die Wahrscheinlichkeit verringert wird.

Wer den Test nicht machen will hat keinen Anspruch auf Fernunterricht

Und was ist, wenn ein Schüler sich nicht testen lassen will? In einem Fall am Friedrich-Hecker-Gymnasium zum Beispiel kann ein Schüler laut Ulrike Heller aus gesundheitlichen Gründen keinen Nasenabstrich machen. Dieser Schüler dürfe darum einen Spucktest nutzen. Liegen allerdings keine medizinischen Gründe vor, müsse ein Schüler, der einen Test verweigert, der Schule fernbleiben. Digital aus der Ferne unterrichtet werde er dann nicht, berichtet die Schulleiterin. Gleiches sagt auch Norbert Schaible: „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fernunterricht.“ Wer unentschuldigt dem Unterricht fernbleibe, der verstoße gegen die Schulpflicht, mahnt Ulrike Heller. Das sei dann ein Fall für die Bußgeldstelle.

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Allerdings berichten fast alle Schulleiter, es gebe an ihren Schulen keine Testverweigerer. Von einem Sonderfall berichtet Ulrike Heller. Am Friedrich-Hecker-Gymnasium komme ein Kind während der Testpflicht nicht zur Schule, weil dieses aber ein medizinisches Attest vorweisen kann, werde es zuhause mit Unterrichtsmaterialien versorgt und muss dort an Aufgaben arbeiten.

Die positiven Tests nehmen zu – aber nicht überall

Die positiven Tests nehmen derweil an den Radolfzeller Schulen wieder zu. Norbert Schaible sagt, es gebe immer wieder entweder positive Fälle unter den Schülern oder bei deren Angehörigen. Nuria Loewen von der Ratoldusschule bestätigt: „Wir haben jetzt vermehrt positive Testungen in den Klassen.“ In der vergangenen Woche habe es zwei Fälle gegeben, bis zum Mittwoch dieser Woche wurden fünf positive Fälle gemeldet. An der Realschule gab es Stand Freitag vier Infizierte.

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Eine ganz andere Entwicklung scheint es dagegen am Friedrich-Hecker-Gymnasium zu geben. Seit September seien bis zum Mittwoch gerade einmal acht Schnelltests positiv ausgefallen, sagt Ulrike Heller. Vier davon seien im Anschluss durch einen PCR-Test bestätigt worden, vier weitere jedoch nicht. Und Stand Mittwoch war kein einziger Schüler an der Einrichtung infiziert. Allerdings achte man aus Infektionsgründen auch darauf, dass die Schüler nicht in den Klassenzimmern, sondern draußen ihr Essen zu sich nehmen. „Da sind wir sehr, sehr streng“, sagt Heller. „Die Schüler sind da auch sehr einsichtig“ – Hauptsache, die Schule bleibe geöffnet und es müsse nicht wieder auf Homeschooling umgestellt werden.

Was passiert, wenn ein Test positiv ausfällt?

Aber was passiert, wenn ein Schüler positiv auf Corona getestet und das Ergebnis danach auch noch durch einen PCR-Test bestätigt wird? Der Betroffene selbst muss dann in Quarantäne, aber auch für seine Kontaktpersonen im Klassenverbund gibt es Folgen. Die gesamte Klasse werde dann nämlich zur Sicherheit nicht nur wie sonst üblich dreimal pro Woche, sondern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen getestet, erklärt Ulrike Heller.