Dass die diesjährige Bundestagswahl eine besondere werden würde, das stand schon von Anfang an fest – schließlich handelt es sich nicht nur um eine vorzeitige Neuwahl, sondern sie fällt auch noch mitten in die närrische Zeit. Außerdem wurde Radolfzell für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Die Stadt gehört damit zu den Kommunen, die deutschlandweit dazu beitragen, dass genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können.
Aber was bedeutet das für die Wähler? Was ist zu beachten? Und wer darf am Sonntag, 23. Februar, eigentlich sein Kreuzchen machen?
Wann und wo kann gewählt werden?
Die Wahllokale in Radolfzell haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gibt es insgesamt 29 Wahllokale, in denen die Wahlberechtigten ihr Kreuz machen können. 17 davon befinden sich in der Kernstadt, zwölf in den Ortsteilen.
Welches Wahllokal jeweils aufgesucht werden sollte, ist auf den Wahlbenachrichtigungen vermerkt. Diese wird per Post zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und bis Sonntag, 2. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich laut der Stadt im Bürgerbüro melden.
Wer darf bei der Bundestagswahl 2025 wählen?
In Radolfzell sind – Stand Anfang Januar 2025 – mehr als 23.000 Menschen wahlberechtigt. Deutschlandweit sind es laut dem Statistischen Bundesamt voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Menschen. Das Recht, seine Stimme abzugeben, hat, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und denen außerdem nicht durch einen Richterspruch das Wahlrecht aberkannt wurde.
Wie die Stadt Radolfzell betont, gilt die Dreimonatsfrist nicht für Rückkehrer, die nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Radolfzell gelebt haben und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Wer sich ab dem 13. Januar in Radolfzell als Bürger anmeldet oder angemeldet hat, steht laut der Verwaltung weiterhin im Wählerverzeichnis seiner bisherigen Gemeinde. Die Folge: Betroffene müssen entweder dort zur Wahl gehen oder dort einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Allerdings bestehe bis zum 2. Februar auch die Möglichkeit, beim Bürgerbüro einen Antrag auf Aufnahme in das Radolfzeller Wählerverzeichnis zu stellen.
Müssen Briefwahlunterlagen persönlich beantragt werden?
Die Briefwahlunterlagen können in Radolfzell auf unterschiedliche Weise beantragt werden – per Onlineservice, per E-Mail, Fax oder Brief, aber auch im Bürgerbüro. Wer nicht in der Lage ist, sich persönlich darum zu kümmern, der kann auch eine andere Person damit beauftragen. „Diese braucht hierzu jedoch eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten“, betont die Stadtverwaltung. Ein Formular für eine solche Vollmacht sei auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Wann werden die Briefwahlunterlagen zugestellt?
Die Stadt Radolfzell geht davon aus, dass ab Freitag, 7. Februar, genügend Stimmzettel vorliegen, sodass anschließend der Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen starten kann. Möglich ist das, falls beantragt, auch an eine andere Adresse als die der eigenen Wohnung. In jedem Fall müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen aber bis zum Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der Stadt eingehen.
Außerdem können Briefwahlunterlagen auch ausgefüllt werden, ohne dass sie zuvor verschickt werden müssen: Laut der Stadt gibt es voraussichtlich ab Montag, 10. Februar, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro persönlich zu beantragen und dort auch gleich seine Stimme abzugeben.
Was ist, wenn ich krank werde?
Wer in Ausnahmefällen – etwa durch Krankheit – kurzfristig nicht in der Lage ist, ein Wahllokal aufzusuchen, der kann laut der Stadt am Wahltag selbst bis 15 Uhr noch einen Wahlschein im Bürgerbüro anfordern. Ein Wahlschein berechtigt laut Informationen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin Ruth Brand dazu, in jedem beliebigen Wahllokal des eigenen Wahlkreises zu wählen. Außerdem sei er Voraussetzung für die Briefwahl.
Darf kostümiert gewählt werden?
Wenn der Bundestag neu gewählt wird, ist die Fasnacht bereits in vollem Gange: Einen Tag vorher findet zum Beispiel der Höri-Umzug statt, am Wahltag selbst lädt Möggingen zum Seenarrentreffen und in der Kernstadt veranstalten die Hansele ihren Kinderball im Milchwerk. Es ist daher wahrscheinlich, dass ein paar Narren bereits im Häs zur Wahlurne aufbrechen.
Tatsächlich dürfen die Stimmen auch kostümiert abgegeben, wie die Stadtverwaltung bestätigt. Wichtig sei jedoch, dass der Wahlvorstand ihre Identität prüfen kann, betont Pressesprecherin Annabell Hauck – und zwar anhand des Personalausweises oder dem Reisepass. Auf Schminke oder Masken, die das verhindern, sollte bei der Wahl also verzichtet werden. „Auch dürfen närrische Kostümierungen keine politischen Aussagen beinhalten“, erklärt die Stadt. Zudem dürfe der Wahlablauf nicht gestört werden.
Was hat es mit der repräsentativen Wahlstatistik auf sich?
Wie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin Ruth Brand zu lesen ist, handelt es sich bei der repräsentativen Wahlstatistik um eine Stichprobenerhebung, über die nach der Wahl das Wahlverhalten der Deutschen analysieren lässt. Dabei geht es etwa um die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppe. Zu diesem Zweck werden aus den bundesweit etwa 92.000 Wahlbezirken höchstens fünf Prozent ausgewählt und ausgewertet. Dazu gehört in diesem Jahr auch der Radolfzeller Briefwahlbezirk 10, Tegginger Schule.
Die Stadt betont, dass in den repräsentativen Wahlbezirken lediglich die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. „Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet“, erklärt sie.
Auch die Internetseite der Bundeswahlleiterin erklärt, dass das Wahlgeheimnis gewahrt werde. Zu diesem Zweck dürfen bei der Erstellung der Statistik zum Beispiel ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wähler berücksichtigt. Außerdem dürfen nicht zu viele und zu kleine Geburtsjahresgruppen gebildet werden.
Doch wer die Ergebnisse der Wahlstatistik erfahren möchte, braucht Geduld. Denn sie werden laut der Stadt voraussichtlich erst vier Monate nach der Wahl unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Bereich „Bundestagswahl“ unter „Ergebnisse/Repräsentative Wahlstatistik“ veröffentlicht.