Auf dem Ettenberg auf der Gemarkung Blumberg-Riedöschingen dürfen vorerst keine Bäume für einen Windpark mit vier Windkraftanlagen gefällt werden.
Das besagt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg von Freitag. Das Gericht habe dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. gegen den Sofortvollzug des Regierungspräsidiums Freiburg stattgegeben, sagte Klaus Döll, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Freiburg, am Freitag auf Anfrage des SÜDKURIER. Die Begründung werde den Beteiligten noch im Laufe des Freitags zugestellt.
Mit der Entscheidung, so erklärte Döll, sei die aufschiebende Wirkung der Verbandsklage der Naturschutzinitiative wieder hergestellt.
Gegen den Beschluss können das Regierungspräsidium sowie die Firma Green City Energy als Betreiber Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Die Zeit läuft, gerodet werden darf in Baden-Württemberg nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar, das sind noch 13 Tage.
Naturschutzinitiative erleichtert
Die erste Stellungname kam von der Naturschutzinitiative. "Wir sind erleichtert und fühlen uns in unserer Position gestärkt", sagte der Vorsitzende Harry Neumann und fügte hinzu: "Wir sind guter Dinge, weil wir der Auffassung sind, dass beim Ettenberg die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Argumente gegen eine Rodung und gegen die Errichtung der geplanten Windindustrieanlagen sprechen."
Auch Klage gegen BImSch-Genehmigung
Von der Naturschutzinitiative läuft neben der Klage gegen die Waldumwandlungsgenehmigung, sprich die Rodungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg ebenfalls beim Verwaltungsgericht Freiburg auch noch eine weitere Klage als Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis für den Windpark Blumberg und den Windpark Länge. Darüber soll noch im ersten Quartal 2019 entscheiden werden, sagte Pressesprecher Klaus Döll auf Anfrage.