Schwarzwald-Baar – Seit Donnerstag gelten die neue Corona-Regeln des Kreises zur Eindämmung der Corona-Pandemie (siehe unten). Verschiedene Maßnahmen sollen den weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen stoppen. Auslöser war die steil ansteigende Kurve der Sieben-Tage-Inzidenz.
Der Wert war binnen weniger Tage über den Wert 50 geklettert, was bedeutet, dass der Landkreis nun als Corona-Risikogebiet eingestuft wird. Am Freitag informierte das Landratsamt bei einer spontan anberaumten Pressekonferenz über die aktuelle Lage und das weitere Vorgehen.
Appell: Eine zentrale Botschaft konnte man bei der Pressekonferenz immer wieder heraushören. Die Maßnahmen allein, die ab sofort gelten, können die Ausbreitung vermutlich nicht alleine stoppen. Nur wenn alle Bürger sich solidarisch zeigen und aus eigenen Stücken die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, dann stünden die Chancen gut, die weitere, schnelle Ausbreitung des Virus zu stoppen. Dies habe man aus dem Lockdown gelernt, so Jochen Früh, Leiter des Gesundheitsamtes.

Damals sei die Zahl der Neuansteckungen innerhalb weniger Tage eingebrochen. Wichtig sei daher Abstand zu halten und Kontakte zu reduzieren, auch dann, wenn das die neuen Regeln nicht zwingend vorschreiben würden, ergänzt Landrat Sven Hinterseh. „Vermutlich werden wir schon morgen den Wert 60 erreichen“, gibt er zu bedenken.
Stimmen: „Wir müssen jetzt alles versuchen, die Kurve abzuflachen, sonst wird die Situation nicht mehr beherrschbar“, so der Landrat weiter. Gemeint war damit die Möglichkeit der Nachverfolgung von Übertragungswegen. Über 1000 direkte Kontaktpersonen von Infizierten gehe man beim Gesundheitsamt aktuell nach, erklärt Früh. All zu viel Spielraum nach oben gebe es nicht mehr, ergänz Hinterseh. VS-OB Jürgen Roth sprach von einer tollen Zusammenabreit der Gemeinden und dem Landkreis. „Das ist der richtige Weg.“
Wichtig sei nun, dass Menschen sich wieder anders begegnen, etwa mit Abstand oder über Videokonferenzen. Sonst könnten schon bald weitere Maßnahmen drohen. Das sah auch Donaueschingens OB Erik Pauly so: „Die aktuellen Einschränkungen dienen dazu, dass wir später nicht noch mehr Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Das will keiner.“
Vier Ausbrüche: Aber woher rührt der sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen? Diesen Zusammenhang erklärte der Gesundheitsamtsleiter anhand von vier großen Corona-Ausbrüchen im Kreis, die allesamt von außerhalb in die Region eingetragen wurden. Im ersten Fall habe ein 60-jähriger Mann aus St. Georgen bei Teilnehmer einer Geburtstagsfeier, einer Kartenspielrunde und Arbeitskollegen angesteckt, was bis Stand heute rund 40 Folgefälle nach sich gezogen habe.
Im zweiten Fall habe sich ein junger Mann Ende September bei einer Großhochzeit in Berlin angesteckt und das Virus so nach Brigachtal eingeschleppt. Die Krankheit verbreitete sich daraufhin in der Familie sowie im Kindergarten.
Rund 20 Fälle seien derzeit darauf zurückzuführen. Zu weiteren 21 Fällen sei es in der Region Furtwangen und Neukirch gekommen, nachdem Ende Juni eine Teilnehmerin einer Busreise nach Luzern andere Reisende und Familienmitglieder angesteckt habe.
Der vierte große Ausbruch sei von einem Arbeiter aus Osteuropa nach Blumberg eingeschleppt worden. Daraufhin habe sich Corona unter Arbeitskollegen bei der Firma Schwarzwaldhof, in der die Bevölkerung und in zwei Schulen ausgebreitet. Ob weitere kleinere Ausbrüche ebenfalls einen Zusammenhang mit den vier Ereignissen haben, das sei nicht nachweisbar.
Ausblick: Damit Regeln wie die Sperrzeit ab 23 Uhr auch eingehalten werden, kündigte VS-Ordnungsamtsleiter Ralf Glück für das Wochenende Kontrollen seitens des Ordnungsdienstes und weiteren Mitarbeitern an. Eine Schonfrist gebe es in diesem Fall nicht. Die Vorgaben seien sofort gültig. Sportfans müssen am Wochenende nicht komplett verzichten. Veranstaltungen mit maximal 100 Zuschauern sind unter Einhaltung von Abstandsregeln und der Maskenpflicht möglich, wie auch das Spiel der Wiha Panthers. 500 Zuschauer, wie bis dato erlaubt waren, sind dann aber tabu. Ob die nun gültigen Maßnahmen ausreichen, das müsse man sehen, teilen Früh und Hinterseh mit. „Bleibt ein Rückgang in etwa fünf Tagen aus, müssen wir handeln“, kündigt der Landrat an. Der Hoffnung vieler Menschen, dass ein Impfstoff die Pandemie bald beenden könnte, erteilte Früh eine Absage. Ein Impfstoff werde das Problem nicht lösen, zumindest nicht zeitnah im kommenden Jahr.
Corona-Hotline: Um der Bevölkerung dieser Tage bei Fragen zur Seite stehen zu können, ist die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes für gesundheitliche Fragen weiterhin unter der Nummer 07721/9137190 geschaltet. Die Hotline ist an Wochenenden von 9 bis 16 Uhr sowie montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr, freitags von 8 bis 11.30 Uhr. Zusätzlich zur Gesundheits-Hotline wird ab sofort eine weitere Nummer angeboten, unter der jetzt Fragen zur Allgemeinverfügung beantwortet werden. Diese Hotline ist am Wochenende von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Auch Anfragen per Email an ordnungsamt@lrasbk.de sind möglich.
Das sind die neuen Corona-Regeln
- Die Durchführung von Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 10 Teilnehmenden wird untersagt.
- Die Durchführung von Feiern im privaten Raum mit mehr als 10 Teilnehmenden wird untersagt. Die Teilnehmer dürfen darüber hinaus höchstens zwei Hausständen angehören.
- Untersagt sind Veranstaltungen aller Art (insbesondere auch Sportveranstaltungen) mit über 100 Teilnehmenden. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht. Unberührt davon bleiben die Regelungen in der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport-CoronaVO Sport) vom 8.10.2020 sowie die Regelungen der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen vom 15.10.2020.
- Bei Veranstaltungen aller Art gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen bei denen feste Sitzplätze zugewiesen sind und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, solange sich die Teilnehmenden an ihrem
Platz befinden. - Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.
- Ausgenommen von den Untersagungen in Ziffer 1 bis Ziffer 4 sind Feiern, Veranstaltungen und Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich a. in gerader Linie verwandt sind, b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder c. dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
- Ausnahmen von den Regelungen der Ziffern 1 bis 4 erteilt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis aus wichtigem Grund im Einzelfall, wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung der Feier oder Veranstaltung überwiegt.
- Ausgenommen von den Untersagungen in Ziffer 3 und Ziffer 4 sind Veranstaltungen und Ansammlungen, wenn diese ausschließlich der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.
- Auf allen Märkten im Schwarzwald-Baar-Kreis i. S. v. §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung. Die Verpflichtung gilt auf dem gesamten Marktareal. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung für Personen, die sich an Außenverkaufsständen oder in deren Wartebereich aufhalten.
- Im Schwarzwald-Baar-Kreis beginnt die Sperrzeit für Gastronomiebetriebe um 23 Uhr und endet – soweit für das Ende keine anderweitige Regelung besteht – um 6 Uhr. Während der Sperrzeit gilt zudem für die Gastronomie ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
- Für die Nichtbefolgung der Ziffern 1 bis 5, 9 und 10 wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.
- Diese Allgemeinverfüng endet, sobald der Inzidenzwert von 50 unter 50 gesunken ist.