Geldfälschung, Betrug, Verstoß gegen das Waffengesetz – wegen diesen Anklagen stand ein 26-Jähriger vor dem Villinger Amtsgericht. Nach sechs Monaten in Untersuchungshaft fällten Richter Bäumler und zwei Schöffen am Donnerstag, 13. Februar, ein Urteil.
In 13 Fällen mit Falschgeld bezahlt
Angeklagt wurde der 26-Jährige mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus dem Kreis Tuttlingen unter anderem wegen Geldfälschung. 2024 soll er mindestens 352 gefälschte 50-Euro-Scheine erworben haben, mit der Absicht, die in Umlauf zu bringen. Zudem hat er die Tat als Einkommensquelle angesehen, so die Staatsanwaltschaft.
13 Taten, in denen der Angeklagte mit dem Falschgeld bezahlt hat, sind bekannt. Unter anderem zählen Einkäufe bei Aldi, Edeka, Rewe oder Netto dazu. Aber auch iPhones habe der 26-Jährige im Internet mit Falschgeld gekauft.
Mehr als 14.000 Euro Falschgeld im Bettkasten
Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 2. September 2024 wurden vier Pakete mit je 74 Stück der gefälschten Euro-Noten im Bettkasten des Angeklagten gefunden. Damit wurden über 14.000 Euro Falschgeld sichergestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Daneben wurde eine ehemalige Schreckschusspistole entdeckt, die zu einer echten halb automatischen Waffe umgebaut wurde. Diese war geladen und enthielt ein Magazin mit fünf Patronen. Der Angeklagte besitzt keine waffenrechtliche Erlaubnis.
Familie hilft bei Wiedergutmachung
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug, erklärte, dass der Angeklagte die Taten in vollem Umfang einräumen werde. Zusätzlich solle eine Schadenswiedergutmachung stattfinden.
Die Familie des Angeklagten habe 4350 Euro gesammelt. Dabei handelt es sich um die Summe, die der 26-Jährige als Falschgeld in Umlauf brachte. Durch die Schadenswiedergutmachung würde es keine Geschädigten mehr geben, so der Verteidiger.
So wurde die Tat aufgedeckt
In einer Aldi Filiale in Villingen bemerkte eine Kassierin das Falschgeld, mit dem der Angeklagte bezahlt hatte. Das erzählte eine Kriminalbeamtin, die als Zeugin aussagte. Daraufhin habe der Mann mit einem echten 50-Euro-Schein bezahlt und den Laden verlassen. Weil ein Kunde beobachtete, in welches Fahrzeug der Angeklagte stieg und sich das Kennzeichen merkte, gelangte der Fall zur Polizei.
Plötzlich kam der Stein ins Rollen
Zwar unterlief dem Kunden beim Ablesen des Kennzeichens ein Fehler, dennoch konnte die Kriminalbeamtin damit und mit Angabe der Automarke den Angeklagten ausfindig machen. Im System habe es schon ein Lichtbild von dem 26-Jährigen gegeben. Nach Abgleich mit der Videoüberwachung der Aldi Filiale sei es zu einer Übereinstimmung gekommen.
Nachdem die Aldi Filiale eine Warnmeldung herausgegeben hatte, meldete sich ein Supermarkt in Bad Dürrheim. Auch dort wurde ein falscher 50-Euro-Schein mit gleichem Nummernstamm gefunden. Nach Auswertung von Berichten weiterer Supermärkte habe sich ebenfalls eine Übereinstimmung ergeben.
„Das Dümmste, was er hätte tun können“
„Jedes in Verkehr bringen der 50 Euro ist Betrug“, sagte der Staatsanwalt in dessen Plädoyer. Zudem machte er deutlich, dass zusätzlich eine scharfe Schusswaffe gefunden wurde. Deshalb könne der 26-Jährige keine Bewährung erhalten. Dem Angeklagten komme zugute, dass es sich nicht um 13 eigenständige Taten handele, sondern diese im Rechtssinn zu einer Tat verknüpft werden. Da sei die Rechtsordnung großzügig.
Daneben machte die Staatsanwaltschaft deutlich: „Das war so ziemlich das Dümmste, was er hätte tun können, denn die Strafe führt dazu, dass er Deutschland verlassen muss.“ Deshalb treffe die Strafe ihn stärker, als wenn ein Deutscher die Tat begangen hätte. Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Haft ohne Bewährung.
Strafmildernde Umstände laut Verteidiger
In dem Plädoyer gab der Verteidiger eine Erklärung ab, dass der Angeklagte alle Taten einräumt. Er schlug eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung vor. Strafmildernd sollte gelten, dass drei Viertel des Falschgeldes beschlagnahmt wurden. 87 gefälschte 50-Euro-Scheine seien in Umlauf geraten.
„Wer einen Schaden wiedergutmacht, verdient eine Strafmilderung“, so der Verteidiger. Zudem sei der Angeklagte seit bereits sechs Monaten in Untersuchungshaft. Das und die stabilen familiären Verhältnisse sollten ebenfalls strafmildernd gelten.
Auch auf die umgebaute Schreckschusspistole ging der Verteidiger ein. Dabei stellte er klar: „Er hat nur dasselbe Versteck verwendet, weil es ihm geeignet erschien. Nicht, um einen Bezug herzustellen.“ Zuletzt beantragte der Verteidiger eine Aufhebung des Haftbefehls.
Zwei Jahre Bewährung, doch vorher Ausweisung wahrscheinlich
Richter Bäumler verkündete, dass der Angeklagte für zwei Jahre Haft auf Bewährung verurteilt wird. Der Haftbefehl werde aufgehoben. Zusätzlich muss der 26-Jährige eine Wertauflage von 6000 Euro zahlen. Dennoch geht der Richter davon aus, dass bereits während der zwei Jahre eine Ausweisung des Angeklagten erfolgt.