Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hatte am Mittwoch den wegen Untreue angeklagten Unternehmer Christoph Hess für verhandlungsunfähig erklärt (wir berichteten).

Die zuständige Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Mannheim behält sich vor, dagegen Rechtsmittel einzulegen, erklärte gestern eine Sprecherin der Behörde. Allerdings müsse zuerst das psychologische Gutachten des Sachverständigen in schriftlicher Form vorliegen.

Es wurde bei der Verhandlung im Mittwoch lediglich mündlich in über einer Stunde von einem Gutachter vorgetragen. Liegt es schriftlich vor, werde die Staatsanwaltschaft prüfen, ob und wie man regiere, sagte die Sprecherin. Eine mögliche Option: Ein neues Gutachten.