Es bleibt dabei: Der Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Villinger Hess AG, Christoph Hess, wegen Untreue wird vorläufig eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Mannheim hat jetzt definitiv auf eine erneute Begutachtung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten verzichtet. Dies bestätigte das Amtsgericht VS auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Bei dem Strafprozess geht es um den Vorwurf, der Angeklagte habe mehrfach private Ausgaben widerrechtlich über seine Firma abgerechnet und sich damit der Untreue schuldig gemacht. Wie berichtet, hatte sich die Richterin beim Prozessauftakt am 11. Januar vor dem Amtsgericht Villingen dem Gutachten eines Psychologen angeschlossen, wonach der Angeklagte Hess nur "eingeschränkt verhandlungsfähig" ist. Er sei nur verhandlungsfähig, sagte der Gutachter, wenn die Öffentlichkeit komplett vom Prozessgeschehen ausgeschlossen werde. Da aber eine vollständige nichtöffentliche Prozessführung für Erwachsene nicht zulässig sei, hatte die Richterin die Verhandlungsunfähigkeit von Hess festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft hätte nach diesem Beschluss eine neue Begutachtung der Verhandlungsfähigkeit durch einen anderen Gutachter beantragen können. Doch das hat sie nicht getan, bestätigte jetzt das Amtsgericht. Auf Anregung der Staatsanwaltschaft werde das Verfahren nun "vorläufig eingestellt". "In ein paar Monaten wird die Verhandlungsfähigkeit erneut geprüft werden", teilt das Amtsgericht mit.

Sollte eines Tages eine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit von Hess festgestellt werden, müsste das Verfahren wohl komplett eingestellt werden. Möglicherweise hätte dies auch Auswirkungen auf das Hauptverfahren, das beim Landgericht Mannheim wegen schwerer Wirtschaftsdelikte im Kontext des Börsengangs der Hess AG von 2012 anhängig ist.