In dem Insolvenzverfahren der Hess Technologie GmbH stehen Forderungen über fünf Millionen Euro im Raum. Das teilte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen mit. Aufbringen kann die Tochterfirma der Hess Technologie GmbH & Co. KG allerdings nur rund 3500 Euro. Für Florian Götz, zuständiger Insolvenzverwalter, sind diese Summen nicht außergewöhnlich.

Die Hess Technologie GmbH ist laut Götz der Komplementär, also der persönlich haftende Gesellschafter der Hess Grundstücks GmbH. Die Verbindlichkeiten der Grundstücksgesellschaft, die das Amtsgericht bekannt gegeben hat, müsse deshalb Hess Technologie übernehmen. Da die Verwaltungsgesellschaft keine Gewinne erzielen könne, nur über geringe Einlagen verfüge und die Hess Grundstücksgesellschaft sehr große Umsätze tätigte, könne die große Diskrepanz zwischen den beiden Summen entstehen. "Das ist bei solchen Insolvenzverfahren völlig normal", sagte Insolvenzverwalter Florian Götz.

Die 3500 Euro Restbetrag, die Hess Technologie GmbH bereitstellen kann, würden nun mithilfe einer Quote an die Gläubiger verteilt. Die Unternehmen, die höhere Forderungen an das Unternehmen stellen, bekämen einen höheren Anteil der 3500 Euro, als die Unternehmen mit geringeren Forderungen. "Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, aber trotzdem gerecht", teilte Götz unserer Zeitung mit.

  • Hintergrund: Vor rund fünf Jahren ging die Hess Verwaltungs-GmbH, die bis zuletzt wesentlich an der Hess Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG beteiligt gewesen war, pleite. Die Verwaltungs-GmbH hielt über 50 Prozent der Anteile an der Grundstücksverwaltung. Die Klärung der Verhältnisse bei den Firmenimmobilien war bereits damals von elementarer Bedeutung für den angestrebten Verkauf der Hess AG an einen Investor. Der vorherige Insolvenzverwalter der Hess AG, Volker Grub, verhandelte mit mehreren Interessenten.

Christoph Hess und Peter Ziegler sind die Ex-Vorstände der Hess AG. Sie wurden im Januar 2013 entlassen. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Bilanzmanipulation und Anlagebetrug. Die Umsätze der börsennotierten Hess AG sollen vorsätzlich in Millionenhöhe falsch ausgewiesen worden sein. Hess und Ziegler wiesen diesen Verdacht zurück. Im Falle des Börsengang Hess AG im Jahr 2012 und der Insolvenz 2013 wirft die Staatsanwaltschaft den damaligen Geschäftsführerin Hess und Ziegler Untreue im besonders schweren Fall, Verdacht der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch und Aktiengesetz, Verletzung der Buchführungspflicht, Kapitalanlagebetrug mit vorsätzlicher Marktmanipulation und Kreditbetrug vor. Außerdem werden fünf weitere Beteiligte beschuldigt, darunter auch Seniorchef Jürgen G. Hess. Die Gläubiger-Forderungen liegen bei über 100 Millionen Euro.