Peter Ziegler und Christoph Hess, die beiden früheren Geschäftsführer der Leuchtenfirma Hess in VS-Villingen, gehen in Berufung. Sie wehren sich damit gegen ein aktuelles Urteil des Landgerichts Konstanz, das sie zu einer Zahlung von zwei Millionen Euro Schadensersatz mit Zinsen an die Insolvenzverwaltung von Volker Grub verurteilt. Dieses zivilrechtliche Urteil werde man nicht hinnehmen, wurde aus dem Umfeld der Familie Hess bekannt.
Bei dem Verfahren ging es darum, ob Hess und Ziegler als damals verantwortliche Geschäftsführer vorgeworfen werden konnte, dass die Mehrheitsübernahme der Firma Emdeoled mit drei Millionen überteuert war. Hess und Ziegler gingen zum Zeitpunkt des Erwerbs davon aus, dass sie eine "sinnvolle Investition" tätigten, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Ziegler-Anwalts Christoph Kleiner aus Stuttgart, die dem SÜDKURIER vorliegt. Die Beklagten, alle Beteiligten sowie die Gesellschafter der damaligen Hess-AG wollten das Geschäft – es galt als Hoffnungsträger, weil sie dem Villinger Unternehmen dem Markt für die OLED, einer speziellen LED-Leuchte, öffnen sollte. Diese, zumindest aus damaliger Sicht sinnvolle Übernahme, sollte nachträglich in Frage gestellt werden. Doch nach Überzeugung von Hess und Ziegler treffe, wenn überhaupt, den damaligen Inhaber der Firma Emdeoled die Hauptverantwortung. Das wiederum sah das Landgericht Konstanz anders und sprach dem Kläger den Schadensersatz zu. Sollte das Urteil der zweiten Zivilkammer des Landgerichts Konstanz Bestand haben, würde die Summe den Gläubigern zufließen.
Die Hess-AG entließ im Januar 2013 die beiden Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler, die Bilanzen sollen manipuliert worden sein, so der Vorwurf. Im Februar 2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, im Oktober übernahm der Leuchtenhersteller Nordeon das operative Geschäft, die insolvente Aktiengesellschaft blieb dann nur noch als Hülle bestehen, um mögliche Gläubigeransprüche zu befriedigen. Wann sich die früheren Geschäftsführer auch strafrechtlich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Mannheim verantworten müssen, ist nach wie vor nicht geklärt. Bis jetzt steht noch kein Termin fest und derzeit ist offen, wann der Fall überhaupt auf die Tagesordnung kommt. Ein weiterer Strafprozess vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Untreue ist ausgesetzt, weil Christoph Hess nicht verhandlungsfähig ist.