Das Gesundheitsamt in Mannheim hat für alle Verfahrensbeteiligten im Hess-Prozess sowie für das Gericht mit den drei Berufsrichtern sowie drei Schöffen eine Quarantäne angeordnet. Dies gilt „mit Ausnahme desjenigen Angeklagten, der während der gesamten Verhandlung einen Mundschutz getragen hatte“, teilt das Landgericht Mannheim auf Nachfrage mit.

Wie berichtet, hatte am Mittwoch ein Strafverteidiger des Angeklagten Peter Ziegler, dem ehemaligen Finanzvorstand der Hess AG, mitgeteilt, er sei positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Daraufhin war der vierte Verhandlungstag des Wirtschaftsstrafverfahrens abgesagt worden.

Bei dem erwähnten Angeklagten, der im Verfahren stets einen Mundschutz getragen hatte, handelt es sich um Christoph Hess, den ehemaligen geschäftsführenden Vorstand der Hess AG. Er hatte bisher während der stundenlangen Verhandlungen seine Maske durchgängig aufbehalten, während die anderen Beteiligten den Mund-Nasenschutz in der Regel ablegten, nach dem sie ihren Sitzplatz eingenommen hatten. Als Motivation vermuteten Prozessbeobachter allerdings, dass der ehemalige Firmenchef die Maske vor allem dafür nutze, seine Gesichtszüge hinter der Maske zu verbergen. Wie dem auch sei, er ist jetzt der einzige, dem eine Quarantänemaßnahme erspart bleibt. Die Richter indes begeben sich in der Quarantänezeit ins Homeoffice.

Ob der weitere Verlauf des Prozesses durch den Coronafall verzögert wird, bleibt abzuwarten. Dies könnte dann der Fall sein, wenn ein Prozessbeteiligter am Virus schwerer erkranken würde. Andernfalls soll der Prozess am 10. November fortgesetzt werden.