„Guten Morgen, die Fahrscheine bitte“ – diesen Satz hören nicht nur Berufspendler in letzter Zeit besonders oft. Was passiert nun aber, wenn man die Fahrkarte nur auf seinem Smartphone hat und der Akku leer ist?
78 Prozent sind digitale Tickets
Ob die Fahrkartenkontrollen tatsächlich angezogen haben oder ob das ein Zufall ist, dass Bahnfahrer in den vergangenen Monaten häufig kontrolliert werden, kann Sebastian Nieselt, Geschäftsstellenleiter des Waldshuter Tarifverbund, auf Nachfrage unserer Zeitung nicht beantworten. Ein Sprecher der Deutschen Bahn erklärt jedoch, dass sich durch das Deutschlandticket die Kontrollen verschoben hätten. Davor seien die Kontrollen sehr stark auf die Hauptverkehrszeiten und Pendlerströme fokussiert, nun fänden sie auch vermehrt an Wochenenden statt. „Jede dritte Fahrt findet im Ausflugsverkehr statt“, so der Bahnsprecher weiter.
Zudem hätten viele der Fahrgäste mit Deutschlandticket dieses nur auf ihrem Smartphone gespeichert. „Zwei von drei Fahrgästen nutzen das Deutschlandticket, und 78 Prozent sind digitale Tickets“, zeigt der Pressesprecher der Deutschen Bahn auf.
Das passiert, wenn doch mal der Akku leer ist
„Wenn ein Kunde ein Handyticket hat, ist dieser dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Handy geladen ist“, erklärt der Geschäftsstellenleiter des Waldshuter Tarifverbunds. Das liege daran, dass der Fahrgast zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle in der Lage sein müsse, sein Ticket vorzuzeigen. Ein Sprecher der Deutschen Bahn erklärt zudem, dass Fahrgäste bei Bedarf zusätzlich mit dem Ausweis bestätigen müssten, dass es sich bei ihnen um die rechtmäßigen Inhaber des Tickets handele.
Sebastian Nieselt erläutert weiter: „Ist aber tatsächlich der Akku leer, wird der Kunde zunächst so behandelt, als würde er keinen Fahrschein besitzen.“ Damit würden vorerst 60 Euro Strafe fällig und es wird ein Beleg zur Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Das bedeutet, dass der Fahrgast innerhalb einer Frist von einer Woche sein Ticket nachträglich vorzeigen kann. Dies ist sowohl online im Chat als auch per Kontaktformular möglich. Dadurch wird die ursprüngliche Strafe von 60 Euro auf eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro reduziert.
Keine Ausnahmen für Schüler
Auch bei Schülern ist der Ablauf der Fahrpreisnacherhebung derselbe. Das liege an den Tarifen, die bei Schülern keine Ausnahmen machen, erklärt ein Sprecher der Deutschen Bahn. Weil jedoch die Fahrkarten umgestellt worden seien und der Waldshuter Tarifverbund nur noch Plastikkarten ausgibt, kann den Schülern hier zumindest nicht die Akkuladung ausgehen.