„Die Rechte der Mieter sind viel größer als die der Vermieter“, sagt Anton Hilbert. Er ist Rechtsanwalt in Waldshut und der Vorsitzende des Vereins Haus und Grund Hochrhein, der Vermieter berät und unterstützt. „Die Vermieter wurden in ein schiefes Bild gerückt, was sie nicht verdient haben“, so Hilbert. Er erläutert seine Sichtweise.

Der große Unterschied

Man müsse zwischen privaten Vermietern und Gesellschaften unterscheiden, so Hilbert. 66 Prozent aller Mietwohnungen im Landkreis Waldshut würden von „kleinen“ privaten Vermietern angeboten, sagt er. Und diese seien meistens zufrieden, anders als es bei den Gesellschaften der Fall sei.

Anton Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein.
Anton Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein. | Bild: Verena Wehrle

„Die privaten Vermieter achten nicht so sehr auf die Wirtschaftlichkeit, kümmern sich besser und schneller um ihre Mieter, etwa um Mietmängel, als Institutionelle“, sagt der Rechtsanwalt. Und eben diese Leistung der kleinen Vermieter werde von der Politik und Gesellschaft nicht genug wertgeschätzt, sagt er.

„Unsere Vermieter kalkulieren nicht“

Eine Umfrage der Mitglieder von Haus und Grund Hochhrein habe ergeben: Die Miethöhen am Hochrhein liegen zwischen 7,70 Euro und 8,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Für Neubauwohnungen liege die Miete bei 9,50 und 10,50 Euro, so Hilbert. An der direkten Grenze zur Schweiz seien die Mieten höher, unter anderem wegen der besseren Verkehrsanbindung.

Anton Hilbert sieht es nicht so, dass die Mietpreise im Landkreis Waldshut besonders hoch seien. „Unsere Vermieter sind alles keine Unternehmer, sie kalkulieren nicht“, erklärt er. Für sie müssten nur die Instandhaltungskosten rauskommen. „Keiner unserer Vermieter kommt auf drei Prozent Gewinn“, sagt er. Sie würden einmal ohne Kalkulation vermieten, dabei stark auf die Mieter-Interessen Rücksicht nehmen und die Miete daraufhin so gut wie nie mehr erhöhen. Manche der Vermieter seien jedoch angewiesen auf die Mieteinnahmen, um etwa ihren eigenen Bau finanzieren zu können.

Hilbert hält nichts davon, die Mietpreise zu senken, wie er sagt. Dies sei ein falscher Ansatz, so der Vorsitzende von Haus und Grund. „Eine Wohnung kostet, was sie kostet und muss bezahlt werden, weil niemand etwas verschenken kann, auch die Vermieter wollen nicht günstiger verkaufen als, dass es sie kostet“, erklärt er. „Sonst geht die soziale Hilfe zu Lasten der privaten Vermieter“, sagt er. Vielmehr sollten Bedürftige mehr unterstützt werden, so sein Vorschlag.

„Jeder bekommt hier Wohnraum“

Während viele Menschen eine starke Nachfrage nach viel zu wenig Wohnraum spüren und auch der Kreismieterverein von einem Wohnungsmangel spricht, sagt hingegen Hilbert: „Hier im Landkreis gibt es keinen großen Wohnungsmangel, nur in großen Städten, aber nicht bei uns.“ Er sagt: „Jeder Interessent bekommt hier Wohnraum.“ Es komme eben auf die Ansprüche an und, ob der Wohnungssuchende eben nur in einem bestimmten Umkreis auf die Suche gehe.

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Und wie wählen Vermieter ihre künftigen Mieter aus? Für alle gelte der Grundsatz des Gleichbehandlungsgesetzes, wobei jedoch jeder Vermieter auf ein ruhiges Mietverhältnis achte. „Der Vermieter schaut ganz klar auf die Bonität“, sagt Hilbert. Die Mietverhältnisse in der hier ländlichen Region seien viel persönlicher als in der großen Stadt. Dass ausgerechnet Familien mit kleinen Kindern abgewiesen würden, habe er persönlich noch nicht erlebt. Hingegen habe er erlebt, dass Vermieter lieber an Paare als an Alleinstehende vermieten, denn dann seien es Doppelverdiener. Schwierig gestalte sich die Suche allerdings für Familien, die Sozialleistungen beziehen, so Hilbert. „Dann kann ein Vermieter nicht sicher sein, dass das Amt durchgängig bezahlt und ob, dann die Leistung auch mal ausfällt“, erklärt der Rechtsanwalt. Allerdings gebe es auch Mitglieder bei Haus und Grund Hochrhein, die explizit ihre Wohnungen an sozial schwächere Familien vermieten würden.

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Was bewirkt die Mietpreisbremse?

Gilt in einem Ort die Mietpreisbremse, darf dort die Miethöhe die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Zu diesen Orten, in denen eine solche Mietpreisbremse gilt, zählen seit Juni auch Lauchringen und St. Blasien. „Ich kann nicht erkennen, dass dort der Wohnungsmarkt angespannter wäre als in anderen Orten des Landkreises“, sagt Hilbert. Eine solche Mietpreisbremse würde sich nicht auswirken.

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Für eine solche Mietpreisbremse müssen die Städte erst einen Mietspiegel anlegen, an denen sich die Preise orientieren können. Solche Mietspiegel gibt es im Landkreis Waldshut noch nicht. Die Vermieter hätten also keinen Maßstab.

In großen Städten hätte eine Mietpreisbremse aber auch einen negativen Effekt: Große Firmen würden ihren Wohnraum zu Gewerberaum umnutzen und private Vermieter müssten ihre Wohnungen verkaufen, so Hilbert. In anderen Regionen sei es auch der Fall, dass Ferienwohnungen oder Airbnb-Vermietungen für Wohnungsknappheit sorgen. Dort dürfte dann der Staat über die Nutzung bestimmen. „Solche Probleme sehe ich bei uns im Landkreis nicht“, sagt Hilbert. Aber: „Bei uns wird tatsächlich häufiger der Leerstand zum Problem, der etwa durch schlechte Erfahrungen mit Mietern entsteht.“

In welchen Fragen berät Haus und Grund?

Fragen, die die Mitglieder an den Rechtsanwalt stellen, haben auch mit Mietkündigungen zu tun. Etwa, wann eine Kündigung aus Eigenbedarf rechtens ist und wann nicht. Vermieter würden sich ganz häufig auch an Hilbert wenden, wenn sie als Mieter einen Messi hätten. Ganz häufig seien Pflichtverletzungen das Problem, erstaunlich wenig jedoch ausbleibende Mietzahlungen, berichtet der Rechtsanwalt. Auch, was bei einer Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfe, interessiert die Vermieter und auch die Fragen zu einer Mieterhöhung.

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