Das lange Warten auf die Hilfszahlungen hat für die vom Lockdown betroffenen Betriebe in diesen Tagen endlich ein Ende gefunden. Doch schon wartet mit der Überbrückungshilfe III ein neues Programm, das zwar weitere Entlastungen für die Unternehmen in Aussicht stellt, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Mitleidenschaft gezogen wurden. Es hält aber auch einmal mehr erhebliche bürokratische Hürden bereit, wie der Bad Säckinger Steuerberater Dietmar Klingele im Gespräch mit dem SÜDKURIER darstellt.

Der Stand: November- und Dezemberhilfe

Für viele Gastronomen und Einzelhändler, die aufgrund des seit November andauernden Lockdowns ihre Geschäfte geschlossen haben müssen, sind diese Begriffe längst zu so etwas wie Reizwörtern geworden. Denn waren die beiden Hilfsprogramme augenscheinlich durchaus attraktiv konzipiert und boten unter anderem Ausgleichszahlungen in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, ließ die Umsetzung mehr als zu wünschen übrig. Gerade auch aus Sicht von Fachleuten wie Dietmar Klingele, die vom Wirtschaftsministerium für diese Hilfsprogramme als Zwischeninstanz eingebaut waren, um die Nicht-Anspruchsberechtigten bereits im Vorfeld auszusieben: „Die Zielsetzung seitens der Politik war gut, aber was die Bearbeitung anbelangt, gab es erhebliche Probleme.“

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Als grundsätzlichen Fehler bezeichnet Klingele, dass die L-Bank für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, und nicht etwa die Finanzämter, denen ohnehin sämtliche Daten der Antragssteller wie auch die Umsatzzahlen des Vorjahres vorgelegen hätten. „Es hätte sich sicherlich eine Menge beschleunigen lassen, wenn die Zuständigkeiten anders verteilt worden wären.“ Denn in der Regel seien im Zuge der Bearbeitung seitens der L-Bank häufig erst Wochen später Rückfragen grundsätzlicher Natur gekommen, die bei einer Bearbeitung durch das Finanzamt nicht aufgetaucht wären, ist Klingele überzeugt.

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All das habe zu erheblichen Verzögerungen geführt und den Betroffenen einen langen Atem abverlangt: „Wer nicht gut gehaushaltet hat, der hatte ein echtes Problem“, so Klingele. Allerdings habe es im Lauf des Verfahrens durchaus Erleichterungen gegeben. So hätten etwa Banken bei Überbrückungskrediten durchaus kulant reagiert. Und: „Die Hilfsprogramme haben tatsächlich gegriffen, sofern man sie von Anfang an richtig beantragt hat.“ Das Schreckgespenst vom flächendeckenden Betriebssterben in der Gastronomie sieht der Steuerberater jedenfalls fürs Erste beseitigt.

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Nun kommt die Überbrückungshilfe III

Derweil bahne sich aber mit dem neuen Programm „Überbrückungshilfe III“ nach Klingeles Einschätzung neues Ungemach an. Denn wiederum glänze auch dieses Hilfspaket mit einigen nicht nachvollziehbaren Eigenheiten. Da sei zum einen der Umstand, dass die Antragsfrist bis Ende August läuft, jedoch nur ein Antrag gestellt werden darf. Aus Expertensicht passt das nicht ganz: „Es ist ja absehbar, dass der Lockdown in weiten Teilen der Wirtschaft bis Ende März anhält, möglicherweise sogar darüber hinaus.“

Besser wäre folglich ein Auslaufen des Antragszeitraums Ende März gewesen, und dann ab dem zweiten Quartal ein neues Programm aufzulegen. Denn: „Nun müssen wir mit Schätzwerten für die Zukunft arbeiten – und auf die Betriebe kommen dann möglicherweise Rückzahlungen zu, falls früher geöffnet werden kann.“ Auf jeden Fall bahnt sich durch die lange Antragsfrist erneut eine lange Wartezeit für die Antragssteller an.

Deren Zahl dürfte aber ohnehin wesentlich geringer ausfallen, als bei vorangegangenen Hilfsprogrammen: Wer nämlich November- und Dezemberhilfe bezogen habe, sei von der Überbrückungshilfe III nämlich ausgeschlossen.