Häuslebauer ist nicht gleich Häuslebauer. Wer einen der neun Bauplätze im Baugebiet „Homburg“ im Stadtteil Tiengen ergattern möchte, kann sich anhand eines Kriterienkatalogs selbst ausrechnen, wie gut seine Chancen stehen. Zumindest in der Theorie.
Da die Nachfrage das Angebot mit neun Grundstücken bei weitem übersteigt, könnte am Ende gleichwohl das Los den Ausschlag geben, wer in den Genuss des begehrten Baulands kommt. Punkten können potenzielle Häuslebauer unter anderem mit einem ehrenamtlichen Engagement. Minuspunkte gibt es beispielsweise für den Fall, dass ein Kunde bereits im Besitz von Bauland ist.
Vorbild für weitere Baugebiete
Die vom Gemeinderat jüngst bei einer Enthaltung beschlossenen Kriterien könnten Grundlage für weitere städtische Baugebiet sein.

Der Grund für den Kriterienkatalog, der im Detail vom Gemeinderat noch geändert wurde, ist klar: Wie Birgit Lusansky von der Kämmerei berichtete, gebe es inzwischen 190 Bewerber für die neun Grundstücke im Baugebiet „Homburg“.
Hinterfragt, diskutiert und geändert wurden mehrere Punkte der Verwaltungsvorlage. So kritisierte beispielsweise FDP-Stadträtin Anette Klaas scharf die unterschiedliche Bewertung des Familienstandes der Bewerber. So sollten Verheiratete deutlich mehr Pluspunkte bekommen als Alleinerziehende.
„Eine Unterscheidung der Bewerber nach Familienstand geht laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht.“Anette Klaas, FDP-Stadträtin
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Waldshut: „Das geht gar nicht.“ Das sei ein Verstoß gegen das Allgemeinde Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Und Stadträtin Claudia Linke (Grüne) fand die Idee eines Vermietungsverbots zwar gut, rechtlich aber schwierig: „Das ist ein massiver Eingriff ins Eigentum.“
Mehrheitlich folgte das Gremium dem Vorschlag von CDU-Stadtrat Peter Kaiser, den „Ortsbezug der Bewerber“ zu ändern und nicht nach Einzelperson oder Paaren zu unterscheiden, sondern den Ortsbezug nur einmal geltend zu machen und gleichzeitig zu berücksichtigen, ob es Familienangehörige ersten Grades in der Doppelstadt gibt.
Eine Mehrheit erhielt auch SPD-Sprecherin Claudia Hecht für ihren Änderungsvorschlag, das ehrenamtliche Engagement von Bewerbern dann stärker zu berücksichtigten, wenn es über eine reine Vereinsmitgliedschaft hinausgeht. Also mehr Punkte für aktives Engagement beispielsweise in der Feuerwehr.
Auf Vorschlag von Armin Arzner (CDU) wurde das Negativ-Kriterium gestrichen, dass ein Bewerber Minuspunkte erhält, wenn er zeitgleich an einem Bewerberverfahren zum Grunderwerb außerhalb der Stadt Waldshut-Tiengen teilnimmt.
Arzner: „Andernfalls wird der Ehrliche bestraft.“ Vielmehr solle jene Lebenszeit berücksichtigt werden, die Kaufinteressierte in der Stadt verbracht haben, zum Beispiel vor einem Studium. Abgelehnt wurde die Idee von Grünen-Stadträtin Antonia Kiefer, den Verkaufspreis für die städtischen Grundstücke in Homburg von 220 auf 240 Euro je Quadratmeter anzuheben.
Baugebiet Homburg
- Baupflicht: Die potenziellen Käufer der neun Baugrundstücke für Einfamilienhäuser im Tiengener Baugebiet „Homburg“ müssen sich mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten, binnen zwei Jahren mit dem Bau zu beginnen. Innerhalb von vier Jahren muss das Haus bezugsfertig sein.
- Baunutzung: Die künftigen Bauherren verpflichten sich, das Eigenheim mindestens zehn Jahre selbst zu nutzen. Für den gleichen Zeitraum gilt ein Veräußerungsverbot.
- Baugeld: Für jedes minderjährige Kinder, das im Haushalt des Käufers lebt, gewährt die Stadt Waldshut-Tiengen einen Abschlag in Höhe von 5000 Euro vom Kaufpreis.
- Bewerbung: Die Bewerbungsfrist für die neun Grundstücke in Homburg beginnt am 1. April und endet am 31. Mai 2021. Haben mehrere Bewerber anhand der Vergabe-Kriterien die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.