Auch sechs Jahre nach dem Zusammenbruch der Hess AG in Villingen gibt es noch keinen abschließenden Richterspruch, wer für das Desaster verantwortlich ist, zu dessen Bilanz ein zwei- bis dreistelliger Millionenschaden und der Verlust von rund 150 Arbeitsplätzen gehört. Dass der Insolvenzverwalter der Hess AG im Interesse der Gläubiger nun einen Schlussstrich um die Schadenersatz-Prozesse ziehen will, ist unter diesen Vorzeichen vollkommen nachvollziehbar.
Was die Öffentlichkeit mehr interessiert ist die Frage, was an den Betrugsvorwürfen dran ist, die die Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Firmenchefs erhoben hat. Immerhin: Beim zuständigen Mannheimer Gericht gibt es offenbar den Vorsatz, vielleicht noch in diesem Jahr das Verfahren aufnehmen zu können. Auch 2020 würde noch ausreichen. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Da die mutmaßlichen Straftatbestände aus der Zeit Ende 2011 und dem Jahr 2012 stammen, würde eine Verjährung erst ab Spätherbst 2021 eintreten. Insofern ist noch nichts vorbei. Klar ist aber auch: Eine Aufklärung wird mit jedem Jahr schwieriger. Was soll nach all den Jahren dabei noch herauskommen? Für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist der Fall Hess schon jetzt ein trauriges Kapitel.