Die Absicht der Stadt, auf der „Brigachinsel“ an der Villinger Mühlenstraße in den nächsten Jahren einen Wohnmobilstellplatz einzurichten, wurde von den Mitgliedern des Technischen Ausschuss einstimmig befürwortet. Sprecher aller Fraktionen begrüßten eine solche Einrichtung als gute Sache, um den Tourismus in der Stadt zu fördern.

Einstimmig mit 16 Stimmen beschlossen die Ausschussmitglieder die Aufstellung eines Bebauungsplans, die Beanspruchung eines Vorkaufsrecht durch die Stadt sowie eine Veränderungssperre über das 1,2 Hektar große Gebiet, das bislang als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Mit diesen Beschlüssen will sich die Stadt das Gelände sichern, das einst der Firma Hess AG gehörte und sich derzeit noch im Insolvenzverfahren befindet.
Architekt Olaf Wuttge-Greimel, der das Gremium baulich berät, rege an, dass die freie Fläche auf dem Grundstück als Naturwiese erhalten bleiben und nicht versiegelt werden sollte. Bürgermeister Detlev Bührer nahm dies auf und ergänzte, dass die Stadt erhebliche Fördermittel für den Wohnmobilplatz bekommen kann, wenn die Randbereiche naturiert werden.

Die verhängte Veränderungssperre über das Gebiet soll zunächst zwei Jahre gelten, kann aber verlängert werden. Die Stadtverwaltung betonte aber, sie sei bestrebt, diesen Zeitraum nicht auszunutzen und das eingeleitete Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen, damit der Wohnmobilstellplatz bald gebaut werden kann.
Zum geplanten Stellplatz zu Wort gemeldet hat sich gegenüber unserer Zeitung gestern auch Martin Riegger, ein Mitglied der Erbengemeinschaft der angrenzenden „Herrenmühle“. Er betonte, dass die Informationen nicht zutreffend seien, dass die Erbengemeinschaft die Zufahrt über ihr Grundstück zum geplanten Wohnmobilstellplatz blockiert habe, weil sie 2017 von der Stadt keine Bebauungsplanänderung für eine Wohnbebauung an der Herrenmühle erwirken konnte. „Richtig ist: Wir wollen damals die Bauplanänderung, sie wurde uns verweigert und wir haben das akzeptiert, und fertig“, erklärte Riegger zur Berichterstattung vom Dienstag im SÜDKURIER. Die Erbengemeinschaft habe nie die Zufahrtsgenehmigung in Frage gestellt, ebenso wenig den Wohnmobilstellplatz. Im Gegenteil habe die Gemeinschaft dem 2017 interessierten Stellplatzbetreiber den Kauf eines an das ehemalige Hess-Gelände angrenzende Grundstücks als potenzielle Erweiterungsfläche angeboten, berichtet er.