Die Massenschlägerei mit zehn Verletzten Ende März hat viele Menschen in und um Singen aufgeschreckt. Damals waren Angehörige dreier syrischer Familien am helllichten Nachmittag aneinandergeraten. Nach SÜDKURIER-Recherchen war auch eine Schere im Spiel, mit der eine der Personen verletzt wurde. Doch auch wenn es schon im Frühjahr offenbar mehrere Versöhnungsessen zwischen den beteiligten Familien gegeben hat, lief auch die juristische Aufarbeitung. Erst kürzlich hatte Johannes Daun, Richter am Singener Amtsgericht und dessen Leiter, über Vorgänge zu entscheiden, die mit der Massenprügelei zusammenhängen.

Das könnte Sie auch interessieren

Denn die Stadtverwaltung hat im Mai mit einem Aufenthalts- und Waffenverbot für die Singener Innenstadt reagiert, das nach der Massenschlägerei gegen 27 Personen verhängt wurde. Es galt montags bis samstags zwischen 13 Uhr und 21 Uhr und endete am 28. Juli. Das Ziel: weitere Straftaten verhindern. Und die Stadtverwaltung wollte ein deutliches Zeichen setzen, dass man ein solches Verhalten nicht dulde.

„Verbote muss man ernst nehmen.“ Johannes Daun, Leiter des Singener Amtsgerichts
„Verbote muss man ernst nehmen.“ Johannes Daun, Leiter des Singener Amtsgerichts | Bild: Tesche, Sabine

Doch nicht alle hielten sich an das Verbot: „Offenbar sind einzelne Betroffene der Polizei in die Arme gelaufen“, sagt Richter Johannes Daun nun. Mehrfach habe die Stadtverwaltung wegen dieser Ordnungswidrigkeiten Bußgelder verhängt. Dagegen gab es mehrere Einsprüche – und in vier Fällen mit jeweils einer betroffenen Person nun auch Entscheidungen, wie Daun erklärt.

Richter hat die Bußgelder deutlich gesenkt

Die Vorgehensweise sei ähnlich wie bei einem Strafbefehl: Lege die betroffene Person Einspruch ein, komme es in der Regel zur öffentlichen Gerichtsverhandlung, erklärt Daun. Doch bei Ordnungswidrigkeiten gelte: Wenn die Betroffenen zustimmen, könne das Gericht die Sache auch schriftlich entscheiden. Das sei im Fall dieser Bußgeldbescheide geschehen.

Das könnte Sie auch interessieren

Allzu tief lässt sich Daun nicht in die Karten schauen, denn es gilt, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Er verrät aber, dass er die Bußgelder von 500 Euro auf 200 Euro gesenkt habe. Zur Begründung führt Daun an, dass 500 Euro als Bußgeld ein sehr hoher Betrag sei, den man beispielsweise bei Verkehrsverstößen kaum bekommen könne. „200 Euro, das trifft auch einen Normalverdiener noch empfindlich hart“, so Daun.

Es hätte Ausnehmeregeln gegeben

Er sagt auch: „Verbote muss man ernst nehmen.“ Wenn es ein Aufenthaltsverbot gibt, müsse man sich eben anders organisieren. Für Aufenthalte in der Innenstadt hatte die Stadtverwaltung auch vorgesehen, bei triftigen Gründen Ausnahmen zu genehmigen – allerdings nur nach vorheriger Anmeldung.

Seine Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig, sagt Daun. Theoretisch sei noch eine Zulassungsbeschwerde möglich. Diese Überprüfung auf Rechtsfehler sei aber selten aussichtsreich.