Wie geht es weiter im Strafprozess Hess? Nach dem die Staatsanwaltschaft am Mittwoch die Anklageschrift verlesen haben (wir berichteten), sind bis 31. März 2021 noch 35 weitere Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim angesetzt.

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In diesem Monat sind noch drei weitere Prozesstage angesetzt. Dabei sollen sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern. Peter Ziegler (52), der ehemalige Finanzvorstand des Unternehmens, hat bereits angekündigt, dass er persönlich Stellung beziehen werde. Ebenso will dies der 63-Jährige ehemalige Geschäftsführer der damaligen Hess-Beteiligungsfirma tun. Ihm wird vorgeworfen, sich in einem Einzelfall an einem Scheingeschäft beteiligt zu haben. Dagegen überlässt Christoph Hess (49), der ehemalige geschäftsführende Vorstand der Hess AG, das Reden vorerst seinen Anwälten. Einer seiner Rechtsvertreter kündigte eine umfassende Stellungnahme an, die offenbar auch die persönlichen Verhältnisse von Hess einschließt. Dazu dürfte auch die gesundheitliche Beurteilung des 49-Jährigen zählen.

Der Unternehmer, der in Villingen viele Jahre exponiert in der Öffentlichkeit stand, hatte sich nach Bekanntwerden der Anschuldigungen gegen seine Person sehr bald in psychologische Betreuung begeben. Anfang 2015 wurde bekannt, das er unter gesetzlicher Betreuung steht. Die Betreuung ist nach dem Gesetz eine staatliche Rechtsfürsorge für Menschen, die wegen psychischer Erkrankung oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheit selbst zu bewältigen. Anfang 2017 wurde ein Prozess gegen Hess vor dem Amtsgericht Villingen in einem Nebenverfahren wegen Untreue ausgesetzt. Grund: Hess sei vorläufig nicht verhandlungsfähig. Vor dem Hauptverfahren in Mannheim beauftragte das Gericht ein erneutes psychiatrisches Gutachten, das eine generelle Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten feststellte. Er dürfe aber nicht zu stark belastet werden, empfahl der Gutachter. Inwieweit dieses Thema den Prozess beeinflusst, bleibt abzuwarten.

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Jürgen Fischer, ein Anwalt von Peter Ziegler, deutete schon mal an, wie die Verteidigungsstrategie aussehen könnte. Die Probleme des Prozesses lägen „nicht im Tatsächlichen“, also in den aufgeführten Fakten, sondern in den „unterschiedlichen Rechtsauffassungen“, welche der Handlungen rechtens und nicht rechtens seien, sagte der Anwalt. Das Strafmaß der Anklagepunkte wie Verletzung der Buchführungspflicht, Marktmanipulation, Kreditbetrug, unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetz, Verstoß gegen das Aktiengesetz und anderes reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.